02 -
Geht es für die neu gewählten Hauptschöffen am ersten Tag ihres
Einsatzes schon gleich mit einer Verhandlung los, oder gibt es
da eine Art Kennenlernen und Informationen und am zweiten
Termin geht es dann in die "Vollen"? Und muss man zu dem Termin
irgendetwas Spezielles mitbringen?
04 - Aus beruflichen Gründen ist es nicht
möglich, die vom Gericht angesetzten Verhandlungstermine in
diesem Umfang wahrzunehmen. Kann der Schöffe eine Ersatzperson
schicken?
05 - Wie sollen sich Schöffen verhalten, wenn
sie vom Richter gebeten werden, eine Besprechung zwischen ihm
und dem Staatsanwalt und der Verteidigung zu verlassen? Sollten
sie darauf bestehen im Sitzungssaal zu bleiben, wenn er sie
hinauskomplimentieren will?
12 - Haben Schöffen das Recht zur
Akteneinsicht? Verschiedentlich haben die Richter bei der
Einweisung der Schöffen erklärt, dass diese kein Recht zur
Akteneinsicht haben.