Häufig gestellte Fragen (FAQ)

LANDESVERBAND NORDRHEIN-WESTFALEN e.V.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

01 - Muss mich mein Arbeitgeber für die Ausübung des Schöffenamtes freistellen?

02 - Geht es für die neu gewählten Hauptschöffen am ersten Tag ihres Einsatzes schon gleich mit einer Verhandlung los, oder gibt es da eine Art Kennenlernen und Informationen und am zweiten Termin geht es dann in die "Vollen"? Und muss man zu dem Termin irgendetwas Spezielles mitbringen?

03 - Wie lange gilt die Vereidigung eines Schöffen? Muss ich wieder neu vereidigt werden, wenn ich zum zweiten Mal zum Schöffen gewählt wurde?

04 - Aus beruflichen Gründen ist es nicht möglich, die vom Gericht angesetzten Verhandlungstermine in diesem Umfang wahrzunehmen. Kann der Schöffe eine Ersatzperson schicken?

05 - Wie sollen sich Schöffen verhalten, wenn sie vom Richter gebeten werden, eine Besprechung zwischen ihm und dem Staatsanwalt und der Verteidigung zu verlassen? Sollten sie darauf bestehen im Sitzungssaal zu bleiben, wenn er sie hinauskomplimentieren will?

06 - Was unterscheidet den Schöffen vom Hilfsschöffen?

07 - Welche Rechte und Pflichten haben Schöffen?

08 - Bekomme ich für meinen Einsatz als ehrenamtlicher Richter am Gericht Entschädigung für den Lohnausfall?

09 - Werden die Fahrtkosten auch erstattet, wenn der Schöffe nicht von seinem Wohnort anreist?

10 - Werden die Kosten für eine Kinderbetreuung erstattet, wenn die Schöffin als nicht-berufstätige Mutter zu Hause ist?

11 - Ist ein Schöffe während der Ausübung seines Ehrenamtes unfallversichert?

12 - Haben Schöffen das Recht zur Akteneinsicht? Verschiedentlich haben die Richter bei der Einweisung der Schöffen erklärt, dass diese kein Recht zur Akteneinsicht haben.

13 - Wann findet die nächste Schöffenwahl statt?

14 - Wie werde ich Schöffe?

15 - Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen, um mich für das Schöffenamt zu bewerben?

16 - Wie verläuft das Wahlverfahren? Wann erfahre ich, ob ich zum Schöffen gewählt wurde?