Als Schöffin oder Schöffe sowie als ehrenamtliche Richterin oder Richter einer Fachgerichtsbarkeit können Sie an spannenden und wichtigen Gerichtsverfahren beteiligt sein und somit einen wichtigen Beitrag zur Justiz leisten. Um Sie über bevorstehende Veranstaltungen und Schulungen auf dem Laufenden zu halten, haben wir diese Seite für Sie erstellt.

Bildquelle: Bischöfliche Akademie Aachen
Unten finden Sie regelmäßig aktualisierte Veranstaltungshinweise für Schöffinnen und Schöffen sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Dazu gehören Seminare, Workshops und Fortbildungen zu verschiedenen Themen wie Strafrecht, Zivilrecht und Verwaltungsrecht. Die Veranstaltungen werden von erfahrenen Juristinnen und Juristen geleitet und bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen zu erweitern und Ihre Fähigkeiten als ehrenamtliche Richterin oder Richter zu verbessern.

Foto: Dagmar Becker-Schmidt
Darüber hinaus finden Sie hier auch Informationen zu nationalen und internationalen Konferenzen und Symposien, bei denen Sie sich mit anderen Schöffinnen und Schöffen sowie ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern austauschen können. Diese Veranstaltungen bieten Ihnen die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und von den Erfahrungen anderer zu lernen.
Wir hoffen, dass Sie von dieser Seite profitieren und wir Sie bald auf einer unserer Veranstaltungen begrüßen dürfen.
Bevorstehende Veranstaltungen


| Beginn | 12.11.2025, 10:00 Uhr |
| Ende | 12.11.2025, 14:00 Uhr |
| Ort | JVA Siegburg, Luisenstraße 90, 53721 Siegburg |
| Teilnahmebeitrag | 10 € |
| Trainer*in | - |
| Veranstalter | Willi-Eichler-Akademie |
| Verfügbarkeit | freie Plätze |
| Bildungsurlaub | Nein |
Themen
• Die Situation im Strafvollzug
• Führung durch die JVA - Besichtigung von Werkstätten
• Gespräch mit Mitarbeitenden
Willi-Eichler-Akademie (externer Link)
Betäubungsmittelrecht - Online-Seminar für Schöffinnen und Schöffen
| Beginn | 17.11.2025, 18:00 Uhr - 21:15 Uhr |
| Ort |
Online-Seminar
|
| Teilnahmebeitrag | 10,00 € / 8,00 €* Tagungsbeitrag |
| Seminarleiter | Dr. Matthias Quarch, Vorsitzender Richter am Landgericht Aachen |
| Veranstalter | Bischöfliche Akademie des Bistums Aachen |
Ein Seminar zur Vermittlung von Handlungskompetenzen im Betäubungsmittelrecht, um das Ehrenamt selbstbewusst und aktiv ausüben zu können.
In der Praxis der Strafkammern und Schöffengerichte spielen Betäubungsmittelstraftaten seit jeher eine große Rolle.
Gleichzeitig findet man im Strafgesetzbuch hierzu überhaupt nichts. Bis vor einem Jahr war das gesamte Betäubungsmittelstrafrecht in einem Sondergesetz geregelt, dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Im Jahr 2024 ist diesbezüglich als zweites Gesetz das Konsumcannabisgesetz (KCanG) hinzugekommen. Das Seminar stellt diese gesetzlichen Regelungen einschließlich der verschiedenen Besonderheiten des Betäubungsmittelstrafrechts vor, u. a. das Konzept „Therapie statt Strafe“.
Bischöfliche Akademie des Bistums Aachen (externer Link)
Extremismus – eine Gefahr für die Gesellschaft und den Rechtsstaat? Polizei, Justiz und das Gewaltmonopol gegen Fanatismus, rechtsfreie Räume und Umsturzpläne
21.11.2025 - 23.11.2025 in Bonn, Gustav-Stresemann-Institut e.V.(Seminarnummer 5/56/25)
Themen sind u. a. : Was ist extremistisches Gedankengut? Was ist strafbar und was nicht? Politische und religiöse Erscheinungsformen; Ursprünge, Ausprägungen und Strafbarkeitsphänomene (z. B. Salafismus, Sharia-Polizei, Antisemitismus, Reichsbürger*innen); Chancen der Prävention und Möglichkeiten der Sanktion.
Der Teilnahmebeitrag von 130 € deckt die Kosten des Seminars
inkl. Verpflegung und Unterbringung im Doppelzimmer mit
Vollpension.
(Einzelzimmerzuschlag von 40 €).
Sachbearbeitung - Mustafa Mohamad
Der barrierefreie Zugang zu allen Bildungs-Angeboten ist dem GSI ein wichtiges Anliegen. Je nach Bedarf wird eine individuelle Lösung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie für Referentinnen und Referenten gefunden (www.gsi-bonn.de/barrierefrei)
| Beginn | 22.11.2025, 09:00 Uhr |
| Ende | 22.11.2025, 17:00 Uhr |
| Ort | Mercure Hotel Köln West |
| Max. Anzahl Teilnehmende | 18 |
| Teilnahmebeitrag | kostenlos |
| Veranstalter | ifb Institut zur Fortbildung von Betriebsräten GmbH & Co. KG |
Themen
Vormittag: 09:00 - 12:30 Uhr
Rechte und Pflichten als ehrenamtlicher Richter
Nachmittag: 13:45 - 17:00 Uhr
Die Arbeitsgerichtsbarkeit und klassische Streitthemen
(externer Link)
Rechtsprechung im Ehrenamt: Fortbildung für Schöffinnen und Schöffen
| Kursnr. | 252.1D274K |
| Beginn | Mo., 01.12.2025, 10:00 - 17:00 Uhr |
| Dauer | 3 Termine |
| Kursort | VHS, Raum 5.40 |
| Entgelt | 103,00 € |
| Kursleitung |
- Gerd Richter
- Andreas Gebauer
- Lea Schlattmann
- Helen Konrad
- David-Sascha Faller
- Florian Pawig
|
Der Kurs wendet sich exklusiv an gewählte Schöffinnen und Schöffen.
Ehrenamtliche Schöffinnen und Schöffen tragen gleichberechtigt
mit Berufsrichterinnen und -richtern Verantwortung bei der
Rechtsprechung und Urteilsfindung. Als Laien ohne juristische
Ausbildung sind sie ein Bindeglied zwischen Staat und
Gesellschaft. Der Kurs wendet sich exklusiv an gewählte
Schöffinnen und Schöffen. Er erörtert das komplette Verfahren
von Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft, den
Gerichtsprozess bis zum Strafvollzug. Fachleute geben Einblick
in die Praxis. Wir machen vertraut mit Rechten, Pflichten,
Herausforderungen und Chancen des Ehrenamts. Es moderiert
Andreas Gebauer, der selbst erfahrener Schöffe ist..
Die Veranstaltung ist auch als Bildungsurlaub anerkannt. Den
Verlaufsplan zu diesem Seminar finden Sie
hier!
Volkshochschule Essen (externer Link)
Die Maßregeln der Sicherung und Besserung
| Beginn | 27.01.2026, 18:00 Uhr |
| Ende | 27.01.2026, 21:30 Uhr |
| Ort | AWO-Veranstaltungssaal, Venloer Wall 15, 50672 Köln |
| Teilnahmebeitrag | 20 € |
| Trainer*in | Dr. Marc Hoffmann ›Team & Trainer*innen |
| Veranstalter | Willi-Eichler-Akademie |
| Verfügbarkeit | freie Plätze |
| Bildungsurlaub | Nein |
Themen u.a.:
Das Strafgesetzbuch weist ein zweispuriges System auf, indem es die Rechtsfolgen in Strafen und Maßregeln untergliedert. Strafen dienen in erster Linie dem Schuldausgleich für den begangenen Rechtsbruch. Dagegen haben die Maßregeln der Besserung und Sicherung eher vorbeugenden Charakter; sie bezwecken die Verhinderung weiterer erheblicher Straftaten sowohl durch die Besserung des gefährlichen Täters als auch durch den Schutz der Gesellschaft vor diesem Täter.
Schöff*innen der Strafkammern wirken an den Urteilen über die Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung gleichberechtigt mit. Im Rahmen der Strafzumessung müssen sie sich auch ein Urteil über die (verminderte) Schuldfähigkeit bzw. Schuldunfähigkeit des Straftäters bilden. Dabei müssen Sie auch mit darüber entscheiden, ob infolge seines Zustandes weitere erheblich rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.
Willi-Eichler-Akademie (externer Link)
Die Beweismittel im Strafverfahren – Stärken und Schwächen
| Beginn | 24.02.2026, 18:00 Uhr |
| Ende | 24.02.2026, 21:30 Uhr |
| Ort | AWO-Veranstaltungssaal, Venloer Wall 15, 50672 Köln |
| Teilnahmebeitrag | 20 € |
| Trainer*in | Dr. Matthias Quarch ›Team & Trainer*innen |
| Veranstalter | Willi-Eichler-Akademie |
| Verfügbarkeit | freie Plätze |
| Bildungsurlaub | Nein |
Wesentlich für das deutsche Prozessrecht ist die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme. Das heißt, dass das Gericht seine Überzeugung aus der mündlichen Verhandlung schöpfen muss. Kern der richterlichen Tätigkeit und damit auch der Schöffentätigkeit ist die Tatsachenfeststellung. Deshalb ist die Beweisaufnahme und –würdigung das Herzstück der Hauptverhandlung.
Welche Beweismittel gibt es im Strafverfahren? Welche Rolle kommt den Zeugen zu? Welche Bedeutung haben Sachverständigengutachten? Diesen und anderen Fragen wollen wir unter fachkundiger Anleitung nachgehen.
Willi-Eichler-Akademie (externer Link)
Forensische Psychiatrie und Strafrecht – Rechtspsychologische Perspektiven auf Begutachtung und Unterbringung
| Beginn | 24.03.2026, 18:00 Uhr |
| Ende | 24.03.2026, 21:30 Uhr |
| Ort | AWO-Veranstaltungssaal, Venloer Wall 15, 50672 Köln |
| Teilnahmebeitrag | 20 € |
| Trainer*in | Dr. Elif Gündüz ›Team & Trainer*innen |
| Veranstalter | Willi-Eichler-Akademie |
| Verfügbarkeit | freie Plätze |
| Bildungsurlaub | Nein |
Schöffinnen und Schöffen an den großen Strafkammern sind in Strafverfahren mitentscheidend daran beteiligt, über freiheitsentziehende Maßregeln zu urteilen. Dazu gehören die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB), in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) sowie die Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB). Diese Entscheidungen greifen nicht nur tief in das Leben der Betroffenen ein, sondern haben auch große Bedeutung für den Schutz der Allgemeinheit.
Hier spielen rechtspsychologische sowie psychiatrische Gutachten eine zentrale Rolle: Sie geben Einschätzungen zur Schuldfähigkeit, zu Gefährlichkeits- und Rückfallprognosen sowie zu Behandlungsmöglichkeiten.
Der Blick in den Stationsalltag verdeutlicht, wie unterschiedlich Behandlungsverläufe sein können. Anhand praxisnaher Fallbeispiele werden die rechtlichen und psychologischen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Behandlung und Rehabilitation dargestellt. Zugleich wird aufgezeigt, unter welchen Bedingungen eine Maßregel zur Bewährung ausgesetzt oder als erledigt erklärt werden kann.
Die Veranstaltung beleuchtet die Schnittstelle von Strafrecht und Psychologie – praxisnah, aber zugleich mit fachlicher Tiefe. So erhalten Schöffinnen und Schöffen Einblick in die rechtspsychologische Gutachtenpraxis, deren Bedeutung für verantwortungsvolle Entscheidungen im Strafverfahren sowie auch den forensischen Behandlungsalltag.
Willi-Eichler-Akademie (externer Link)
Die Rechte der Geschädigten im Strafprozess
| Beginn | 09.06.2026, 18:00 Uhr |
| Ende | 09.06.2026, 21:30 Uhr |
| Ort | AWO-Veranstaltungssaal, Venloer Wall 15, 50672 Köln |
| Teilnahmebeitrag | 20 € |
| Trainer*in | - |
| Veranstalter | Willi-Eichler-Akademie |
| Verfügbarkeit | freie Plätze |
| Bildungsurlaub | Nein |
In diesem Seminar befassen wir uns mit den Rechten der Geschädigten im Strafprozess. Es gibt verschiedene Optionen, in welcher Form sich die Geschädigten am Strafverfahren beteiligen können. Drei Beispiele:
-Als Nebenklagende können die Geschädigten neben der Staatsanwaltschaft selbständig die Hauptverhandlung mitgestalten.
-Im Adhäsionsverfahren können die Geschädigten ihre durch die Straftat entstandenen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bereits im Strafverfahren geltend machen.
-Bei ihrer Zeugenaussage können sich die Geschädigten durch einen Zeugenbeistand vertreten lassen.
Die weiteren Einzelheiten und weitere Optionen erläutert das Seminar.
Willi-Eichler-Akademie (externer Link)
Kriminelle oder Steuersünder? Ein Seminar zur Wirtschaftskriminalität
| Beginn | 17.11.2026, 18:00 Uhr |
| Ende | 17.11.2026, 21:30 Uhr |
| Ort | AWO-Veranstaltungssaal, Venloer Wall 15, 50672 Köln |
| Teilnahmebeitrag | 20 € |
| Trainer*in | - |
| Veranstalter | Willi-Eichler-Akademie |
| Verfügbarkeit | freie Plätze |
| Bildungsurlaub | Nein |
An allen Landgerichten existiert mindestens eine Große und eine Kleine Wirtschaftsstrafkammer; auch viele Amtsgerichte haben eine Schöffenabteilung für Wirtschaftsstrafsachen. Daher kann jede Schöffin/jeder Schöffe einem Spruchkörper zugewiesen werden, vor welchem Strafsachen mit wirtschaftlichem Bezug verhandelt werden. Aber was fällt eigentlich unter das Wirtschaftsstrafrecht, und was gilt es für Schöffinnen und Schöffen hierbei zu beachten? Diesen Fragestellungen geht dieses Seminar, geleitet von dem Vorsitzenden einer Großen Wirtschaftsstrafkammer, nach.
Willi-Eichler-Akademie (externer Link)
