Die Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) ist eine Gemeinschaft aus engagierten Menschen, die sich für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsprechung einsetzt. Hierbei handelt es sich um aktive und ehemalige Schöffinnen und Schöffen, ehrenamtliche Richterinnen und Richter anderer Gerichtsbarkeiten, Juristen sowie interessierte Bürger.
Die DVS versteht sich als eine Plattform für den demokratischen Gedanken und engagiert sich für eine transparente und bürgernahe Justiz. Sie fördert den Austausch zwischen den Mitgliedern und unterstützt ihre Arbeit durch Fortbildungsveranstaltungen und Fachtagungen.
Besonders hervorzuheben ist das Engagement der Schöffinnen und Schöffen, die als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafverfahren tätig sind. Sie tragen dazu bei, dass die Rechtsprechung auch durch Laien beeinflusst wird und somit ein breites Spektrum an Erfahrungen und Meinungen in die Urteilsfindung einfließt.
Die Arbeit der DVS ist von großer Bedeutung für eine lebendige Demokratie und eine gerechte Rechtsprechung. Sie setzt sich für die Stärkung der Bürgerbeteiligung an der Rechtsprechung ein und trägt somit zu einem offenen und pluralistischen Rechtsstaat bei.
Der Landesverband Nordrhein-Westfalen betreut auch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V.
und die Landesverbände haben auf der Mitgliederversammlung am
20. November 2015 in Erfurt drei Grundsatzpapiere
beschlossen.
Die Grundsätze des
Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter und
seiner Landesverbände sollen das
Selbstverständnis des Verbandes widerspiegeln, mit dem sie das
ehrenamtliche Richteramt im Konzert der Staatsgewalten
einordnen und ausüben wollen. Das Rechtspolitische
Programm schlägt einen großen Bogen von einer
stärkeren Verankerung des Ehrenamtes im Bewusstsein der
Bevölkerung über einzelne Verbesserungsmaßnahmen in den
Verhandlungen bis hin zu einer tief greifenden Veränderung der
Rechtsprechung durch Übertragung bestimmter Streitigkeiten auf
(ehrenamtliche) gesellschaftliche Gerichte. Das dritte Papier
widmet sich speziell der Reform der
Schöffenwahl, die eine Vereinfachung des
Wahlvorgangs, eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands der
Kommunen und eine bessere Mobilisierung von geeigneten Frauen
und Männern für dieses Amt erreichen soll.
Diese Grundsatzpapiere sind um ein Papier "Ethik der ehrenamtlichen Richterinnen und
Richter" ergänzt worden.
Den Link auf diese GRUNDSATZPAPIERE FINDEN SIE HIER.
Den Aufnahmeantrag finden Sie hier: