Satzung
- Deutsche Vereinigung der Schöffinnen
und Schöffen -
Bund
ehrenamtlicher Richterinnen und Richter - Landesverband
Nordrhein-Westfalen e.V.
§1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandszugehörigkeit)
Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Vereinszwecke verwendet, insbesondere die Mitgliederverwaltung, sowie für die Erfüllung der satzungsmäßigen Rechte der Mitglieder (z. B. Versand der Mitgliederzeitschrift „Richter ohne Robe“, Durchführung von Fortbildungs- und sonstigen Veranstaltungen). Eine Übermittlung der Daten an Dritte ist nur zulässig, soweit sie im Rahmen eines Auftragsverhältnisses der Erfüllung von Mitgliedsrechten dient (Verlag, Druckerei, Kooperationspartner bei Fortbildungen usw.).
§ 5 (Beendigung der Mitgliedschaft)
§ 8 (Organe)
Organe des Vereins sind
§ 9 (Mitgliederversammlung)
§ 10 (Gesamtvorstand)
(1) Der Gesamtvorstand kann einen hauptamtlichen Mitarbeiter bzw. eine hauptamtliche Mitarbeiterin mit der Geschäftsführung beauftragen.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 13.11.2021 Eintragung der geänderten Satzung beim Amtsgericht Dortmund unter VR 3876 beantragt.