Hier finden Sie alle wichtigen Informationen, die Sie für die Ausübung Ihres ehrenamtlichen Richteramtes benötigen. Als Bürgerin oder Bürger, die sich für ein solches Amt interessieren, erfahren Sie bei uns alles über die Wahl- oder Berufungsmöglichkeiten sowie die erforderlichen Voraussetzungen. Wir möchten Sie bei Ihrem Engagement als ehrenamtliche Richterin bzw. ehrenamtlicher Richter bestmöglich unterstützen und Ihnen die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen oder Anregungen zu kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung 2024
Liebe Mitglieder,
wir laden Sie herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen - Bund ehrenamtlicher Richterinnen und Richter - Landesverband NRW e.V. ein.
Datum: Samstag, 30. November 2024
Zeit: 11.00 bis 13.00 Uhr
Ort: NH-Hotel Düsseldorf City
Kölner Straße 186-188, 40227 Düsseldorf
Tagesordnung:
TOP 1: Eröffnung durch den Vorsitzenden
TOP 2: Ehrungen
TOP 3: Wahl eines Tagungspräsidiums
TOP 4: Wahl einer Wahl- / Zählkommission
TOP 5: Berichte aus dem Vorstand
TOP 6: Bericht der Revisoren
TOP 7: Aussprache zu den Berichten
TOP 8: Entlastung des Vorstandes
TOP 09: Neuwahl des Vorstandes und der
Revisoren
TOP 10: Schlusswort der / des neuen
Vorsitzenden Ende voraussichtlich 13.00 Uhr
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und bitten um eine kurze Rückmeldung, ob Sie an der Versammlung teilnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen,
Der Vorstand
QR-Code Online-Antrag
Sind Sie neu im Schöffenamt?
Zu Beginn der neuen Amtsperiode erhalten Sie das Sonderheft der Fachzeitschrift "Richter ohne Robe" kostenlos, das sich ausführlich mit dem Schwerpunktthema "Einführung in das Schöffenamt" befasst. Füllen Sie einfach den Antrag aus und senden Sie ihn unterschrieben an info@schoeffen.de.
Ausgabe 3/2023 der Verbandszeitschrift "Richter ohne Robe"
Mit Grußworten zu Beginn der neuen Amtsperiode 2024 bis 2028 von Dr. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz und Andrea Titz, Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, sowie Vizepräsidentin des Landgerichts Traunstein
Der Schöffenverband Nordrhein-Westfalen (DVS) hat kürzlich Harry Aron persönlich für seine 22-jährige Mitgliedschaft und über zwei Jahrzehnte im Amt des Schöffen geehrt. Die Ehrung würdigt seinen beispiellosen Einsatz für die Rechtsprechung und die demokratische Rechtspflege im Land.
Seine Amtsausübung im Namen des Volkes und sein langjähriger Einsatz als Mitglied des DVS haben einen bedeutenden Beitrag zur Gewährleistung eines gerechten Justizsystems in Nordrhein-Westfalen geleistet.
"Im Namen des Volkes" - diese Worte tragen eine tiefe Bedeutung, und Harry Aron hat sie mit seiner Hingabe und seinem Einsatz für die Gerechtigkeit wahrhaft verkörpert. Ohne solche engagierten Schöffen wie ihn wäre eine demokratische Rechtspflege und eine faire Gerichtsbarkeit nicht denkbar.
Der DVS-Landesverband Nordrhein-Westfalen möchte sich bei Harry Aron für sein langjähriges Engagement als Schöffe herzlich bedanken. Seine Verdienste sind ein Vorbild für alle, die sich für die Rechtsprechung und die Demokratie einsetzen.
Der Schöffenverband Nordrhein-Westfalen ermutigt auch Sie, Mitglied zu werden und die Vorteile einer Mitgliedschaft zu nutzen. Die Mitgliedschaft im DVS bietet nicht nur die Möglichkeit, sich aktiv an der Rechtsprechung zu beteiligen, sondern ermöglicht auch den Zugang zu einem Netzwerk von Gleichgesinnten und die Teilnahme an Fortbildungen und Schulungen.
Wenn auch Sie Teil dieses wichtigen Verbands werden möchten, besuchen Sie die folgende Website, um mehr über die Mitgliedschaft im Schöffenverband Nordrhein-Westfalen e.V. zu erfahren:
Die Ehrung von Harry Aron erinnert uns daran, wie wichtig es ist, sich aktiv an der Rechtsprechung zu beteiligen und die Prinzipien der Demokratie zu fördern. Werden Sie Mitglied und tragen Sie dazu bei, die Gerechtigkeit und die demokratische Rechtspflege in NRW zu stärken.
Informationsbesuch des Polizeipräsidiums Bonn nur für unsere Mitglieder
Von Alexander Bodnar
Am Dienstag, den 29. Oktober 2024, besuchten die Mitglieder der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) – Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. das Polizeipräsidium Bonn, um sich über die polizeiliche Arbeit und aktuelle Sicherheitsthemen zu informieren. Der Informationsbesuch begann planmäßig um 15:00 Uhr und fand in den Räumlichkeiten des Polizeipräsidiums in der Königswinterer Straße 500 in Bonn statt.
Frau Dagmar Becker-Schmidt, die den Besuch mit sorgfältiger Vorplanung organisiert hatte und den Mitgliedern als Ansprechpartnerin zur Verfügung stand, begrüßte die Teilnehmenden am Eingang des Präsidiums und war bei Fragen oder kurzfristigen Änderungen jederzeit ansprechbar.
Zu Beginn des Besuchs begrüßte der Polizeipräsident Frank Hoever die Mitglieder und gab eine kurze Einführung in die Arbeit des Polizeipräsidiums Bonn sowie in die besonderen Herausforderungen der Sicherheitslage in der Region. Die freundliche und persönliche Ansprache des Polizeipräsidenten unterstrich die Bedeutung des Besuchs und bot den Teilnehmenden wertvolle Einblicke. Im Anschluss an die Einführung hatten die Mitglieder die Gelegenheit, gemeinsam mit dem Polizeipräsidenten ein Gruppenfoto zu machen.
Der Besuch startete dann mit einer Führung durch das Präsidium, bei der die Teilnehmenden Einblicke in die Arbeitsweise und Infrastruktur der Polizei Bonn erhielten. Die Mitglieder besichtigten unter anderem die Zellen für vorläufige Festnahmen und erhielten Erläuterungen zu den Abläufen und Sicherheitsvorkehrungen für eine sichere Inhaftierung. Zusätzlich wurden sie über die technische Ausstattung und die Organisation polizeilicher Abläufe bei Einsätzen – von der Notrufannahme bis hin zur Einsatzleitung – informiert.
Anschließend hielt ein Vertreter des Polizeipräsidiums einen Vortrag über aktuelle Herausforderungen und Maßnahmen sowie über den Aufbau und die Struktur des Präsidiums. Hierbei wurden zentrale Themen der Polizeiarbeit beleuchtet, die für die Teilnehmenden von großem Interesse waren.
Der Informationsbesuch beim Polizeipräsidium Bonn bot den Mitgliedern des DVS – LV NRW e. V. eine spannende und lehrreiche Gelegenheit, die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen der Polizei kennenzulernen. Durch den direkten Austausch konnten die Teilnehmenden wertvolle Erkenntnisse gewinnen.
Diese Exkursion verdeutlichte, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen Polizei und zivilgesellschaftlichen Organisationen ist, um gemeinsam zu einem sicheren Miteinander beizutragen. Der DVS – LV NRW e. V. bedankt sich herzlich beim Polizeipräsidium Bonn und bei Herrn Polizeipräsident Hoever für die Möglichkeit dieses Besuchs und die gewährte Gastfreundschaft.
Schöffentag 2024
Am 21. September 2024 fand in der VHS Düsseldorf der „Schöffentag 2024“ des Landesverbands Nordrhein-Westfalen der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) statt. Diese Veranstaltung diente als „Get-Together“ für neu- und wiedergewählte Schöffinnen und Schöffen sowie ehrenamtliche Richterinnen und Richter der Fachgerichte. Die Teilnehmenden hatten die Möglichkeit, sich in einem spannenden Rahmenprogramm auszutauschen und interessante Vorträge zu hören.
Den Auftakt bildete ein Grußwort von Frau Dr. Daniela Brückner, Staatssekretärin der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Anschluss folgten Impulsvorträge von Frau Veronika Keller-Engels, der Präsidentin des Bundesamts für Justiz, sowie von Herrn Dr. Matthias Quarch, Vorsitzender Richter am Landgericht Aachen. Ergänzt wurde das Programm durch eine Videobotschaft von Herrn Herbert Mertin, Staatsminister der Justiz von Rheinland-Pfalz.
Besonders gefeiert wurde das 35-jährige Bestehen des DVS-Landesverbands NRW, das mit einer eigens angefertigten Jubiläumstorte gewürdigt wurde. Der Schöffentag bot den Teilnehmenden eine hervorragende Gelegenheit, sich über ihre ehrenamtliche Tätigkeit auszutauschen und neue Impulse für ihr Engagement zu sammeln.
Teilnahme an der Landesvertreterversammlung des Bundes der Richter und Staatsanwälte NRW e.V.
Didem Adib, vom Vorstand der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen in Nordrhein-Westfalen, nahm an der diesjährigen Landesvertreterversammlung des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Nordrhein-Westfalen e.V. teil. Ein besonderer Dank gilt Herrn Friehoff, der in seinen Grußworten die Bedeutung des Schöffenamtes eindrucksvoll hervorhob.
Schwerpunktthema: Unabhängigkeit der Justiz
Im Rahmen der Versammlung fanden verschiedene Workshops statt, die die Unabhängigkeit und Krisenfestigkeit der Justiz beleuchteten:
Wir gratulieren Herrn Prof. Dr. Gerd Hamme herzlich zu seiner Wahl als Vorsitzender!
Besuch der Jugendarrestanstalt Düsseldorf am 12. Juni 2024
Erfahrungsbericht von Dagmar Becker-Schmidt
Es ist ungewöhnlich kühl an diesem 12. Juni. Wir, elf Schöffen und ein Student der Sozialarbeit, treffen uns vor der Jugendarrestanstalt Düsseldorf. Nach der Anmeldung öffnet sich eine schwere Stahltür zum Innenhof. Hinter uns das ehemalige Amtsgericht von Gerresheim, vor uns das Hafthaus, vormals eine Untersuchungshaftanstalt. Unsere Personalausweise werden eingesammelt. Der freundliche Justizvollzugsbeamte verspricht, gut darauf aufzupassen. Frau Gabriele Kuhn und Herr Dirk Weber heißen uns willkommen. Schöffen sind gern gesehene Gäste, die leider nicht oft vorbeikommen. Frau Kuhn ist Jugendrichterin und Leiterin der Jugendarrestanstalt in Personalunion. Herr Weber leitet den Sozialdienst in allen Jugendarrestanstalten in Nordrhein-Westfalen. Hiervon gibt es landesweit fünf, darunter eine für Mädchen und junge Frauen. Was kann Jugendarrest und was nicht? Unsere Exkursion startet in einem Gruppenraum. Es ist Freistunde und Begegnungen mit externen Besuchern sollen vermieden werden. Wir sitzen mit Frau Kuhn und Herrn Weber im Kreis, neugierig auf die Fakten und Eindrücke, die uns die kommenden drei Stunden erwarten.
Besuchergruppe zusammen mit Anstaltsleiterin Gabriele Kuhn; © Foto: privat
Die Jugendarrestanstalt Düsseldorf stellt 70 Plätze bereit, wovon derzeit 15 belegt sind. Die Altersspanne der Insassen reicht von 14 bis 21 Jahren. Der Jugendarrest steht zwischen ambulanten Maßnahmen und Freiheitsstrafen, die ab sechs Monaten in Jugendhaft zu verbüßen sind. Meist sind die Jugendlichen hier, weil sie Auflagen nicht erfüllt oder Gewalt- und Drogendelikte begangen haben. Die Dauer kann von einem Wochenende bis zu vier Wochen reichen, durchschnittlich zehn Tage, eine – zu kurze? - Zeit, um den Jugendlichen Perspektiven auf ein straffreies Leben aufzuzeigen. Es bedarf eines ‚Davor‘ und eines ‚Danach‘. Für jeden Arrestanten wird der Aufenthalt in Zusammenarbeit mit der Jugendgerichtshilfe mit einem Plan vorbereitet. Das Übergangsmanagement begleitet die Jugendlichen manchmal noch über Monate nach der Entlassung. Die Veränderungsmotivation bestimmt, wie schulische oder berufliche Maßnahmen greifen. Ob der Weg aus der Delinquenz gelingt, hängt auch von der Peer-Group und dem familiären Umfeld ab, Faktoren, die sich dem Einfluss von Justiz und Sozialarbeit oft entziehen.
Die Freistunde ist zu Ende. Die Jugendlichen sind wieder in ihren Hafträumen. Wir können unseren Rundgang fortsetzen. Jede Ankunft beginnt in der Kleiderkammer, wo die Kleidung der Jugendlichen auf mitgebrachten Drogen oder Waffen durchsucht wird. Es gibt keine Anstaltskleidung, doch denen, die mit wenig Gepäck anreisen, kann aus dem Fundus ausgeholfen werden. Hinzu kommt die Ausstattung für die Dauer des Arrests: Kissen, Decken, Bettwäsche, Geschirr, Besteck, Spülschüssel, Eigenverantwortung. Mobiltelefone und Zigaretten müssen abgegeben werden. In der Anstalt herrscht Rauchverbot. Die Hafträume sehen aus wie im regulären Strafvollzug. Ein Bett, ein Regal, Tisch, Stuhl, Waschbecken und Toilette. Wenn die Jugendlichen keine Freistunde haben, am Sport- und Gruppenangebot teilnehmen oder unterrichtet werden, bleiben sie alleine in ihren Einzelzellen.
Über den Hof gehen wir in den vorderen Teil der Jugendarrestanstalt: ein Amtsgebäude aus der Jahrhundertwende, hohe Decken, helle Wände mit bunten Bildern. Der Fitnessraum ist modern eingerichtet. Unter Anleitung eines Sportbeamten können sich die Insassen an Hanteln, am Laufband oder Sandsack trainieren. Sport und Lernen sind Teil des pädagogischen Konzepts. Im Schulraum steht das kleine Einmaleins neben Gleichungen mit einer Unbekannten. Der Gymnasiallehrer, fester Teil der Belegschaft, engagiert sich, Lücken zu schließen und Wissen zu vermitteln. 43 Prozent der Jugendlichen im Arrest haben keinen Schulabschluss. Die Wände der Bibliothek hat ein Justizvollzugsbeamter mit bunter Streetart gestaltet. Es gibt Werke, denen man wünscht, sie würden von mehr Menschen bewundert. In den Regalen stehen Romane, Comics, Science Fiction, Wörterbücher und Spiele. Wenn sie alleine sind, lesen die Jugendlichen. Das Angebot der Bibliothek wird gerne angenommen. Schwarze Buchstaben auf Papier können der Schlüssel zu einer neuen Welt sein.
Die herzliche Art aller Beschäftigten fällt von Beginn auf. Frau Kuhn und Herr Weber bestätigen, dass man mit Freundlichkeit und Zuwendung mehr erreichen kann als mit Strenge. Die Rückfallquote liegt bei 60 Prozent. Den 40 Prozent wünschen wir, dass sie es schaffen. Wir erhalten unsere Personalausweise zurück. Die Eindrücke, die wir mitnehmen, sind bleibend. Frau Kuhn, Herr Weber, hierfür unseren aufrichtigen Dank. Die schwere Eisentür öffnet sich wieder zum Parkplatz. Unsere Exkursion ist zu Ende.
Präsidiumswahl des DVS-Bundesverbands der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter 2024
In Fulda traf sich der Bundesverband der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter am 1. und 2. Juni 2024, zur Mitgliederversammlung, um ein neues Präsidium zu wählen. Vor der Wahl gab es Gelegenheit, sich mit Herrn Thomas Hering (CDU), dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Hessischen Landtages, auszutauschen.
Gewählt wurden:
Mit Claudia Kitzig, Vorsitzende des DVS-Landesverbandes Baden-Württemberg und Neuzugang im Präsidium, übernimmt eine erfahrene Vereinskollegin die Geschäftsführung. Das Präsidium wurde satzungsgemäß wieder für 3 Jahre gewählt.
Neben der Wahl wurden auch der Haushalt sowie weitere inhaltliche Anträge diskutiert und beschlossen, um die kommenden zwölf Monate erfolgreich zu gestalten und im gesamten Bundesgebiet vertreten zu können.
Foto: Teilnehmende der Mitgliederversammlung 2024 in Fulda
©Foto: N. Uhlmann
Aufgaben des Bundesverbands
Der DVS-Dachverband übernimmt die bundesweite Koordinierung inhaltlicher Schwerpunkte und unterstützt Kampagnen von nationaler Bedeutung. Zu seinen Aufgaben gehören:
Die Förderung des richterlichen Ehrenamtes
Die Rolle der Staatsanwaltschaft und der Medien im Ermittlungs- bzw. Strafverfahren
Am 14. Mai 2024 fand in der Willi-Eichler-Akademie in Köln ein qualitativer Seminarabend für Schöffinnen und Schöffen statt, bei dem Ulrich Bremer, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Köln, einen umfassenden Einblick in die Rolle der Staatsanwaltschaft und der Medien im Ermittlungs- und Strafverfahren gab. Im Folgenden werden die wesentlichen Punkte des Vortrags zusammengefasst.
Aufgaben und Rolle der Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren
Die Staatsanwaltschaft nimmt im deutschen Rechtssystem eine zentrale Rolle im Ermittlungsverfahren ein. Sie ist „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ und entscheidet über die Einleitung, den Verlauf und den Abschluss der Ermittlungen. Ihre Hauptaufgabe ist es, den Sachverhalt umfassend aufzuklären und sowohl belastende als auch entlastende Umstände zu berücksichtigen. Dabei arbeitet sie eng mit der Polizei zusammen, die in der Regel die Ermittlungen vor Ort durchführt und der Staatsanwaltschaft zuarbeitet.
Was passiert vor der Anklageerhebung?
Bevor es zu einer Anklageerhebung kommt, durchläuft der Fall mehrere Phasen. Zunächst erfolgt die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, meist auf Basis einer Strafanzeige oder eines Anfangsverdachts. Die Staatsanwaltschaft prüft den Sachverhalt und leitet gegebenenfalls weitere Ermittlungsmaßnahmen ein. In dieser Phase werden Beweise gesammelt, Zeugen vernommen und Gutachten eingeholt. Am Ende des Ermittlungsverfahrens steht die Entscheidung, ob genügend Anhaltspunkte für eine Anklage vorliegen oder ob das Verfahren eingestellt wird.
Foto: TeilnehmerInnen
Zusammenarbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft im Vorfeld des Strafverfahrens
Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft ist entscheidend für den Erfolg des Ermittlungsverfahrens. Die Polizei übernimmt die operative Durchführung der Ermittlungen, während die Staatsanwaltschaft die rechtliche Bewertung und strategische Steuerung der Ermittlungen übernimmt. Regelmäßige Abstimmungen und ein intensiver Informationsaustausch sind unerlässlich, um eine effiziente und rechtlich einwandfreie Aufklärung des Sachverhalts zu gewährleisten.
Was dürfen Staatsanwaltschaft und Gericht den Medien mitteilen?
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Kommunikation der Strafverfolgungsbehörden mit den Medien. Die Staatsanwaltschaft und das Gericht müssen hierbei einen Balanceakt vollziehen: Einerseits besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an Informationen über Strafverfahren, andererseits gilt es, die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und die Unschuldsvermutung zu wahren. Ulrich Bremer betonte, dass Informationen nur in einem Umfang weitergegeben werden sollten, der keine Vorverurteilung der Beschuldigten zur Folge hat und den Fortgang des Verfahrens nicht gefährdet.
Die Gefahr der Einflussnahme medialer Berichterstattung auf Prozessbeteiligte
Mediale Berichterstattung kann erheblichen Einfluss auf die Prozessbeteiligten ausüben. Vor allem in spektakulären Fällen besteht die Gefahr, dass die öffentliche Meinung das Verhalten der Beteiligten, einschließlich der Zeugen und Sachverständigen, beeinflusst. Richter und Schöffen müssen besonders darauf achten, sich von Medienberichten nicht beeinflussen zu lassen, um eine unabhängige und faire Urteilsfindung zu gewährleisten. Ulrich Bremer wies darauf hin, dass ein reflektierter Umgang mit Medieninformationen und eine strikte Trennung zwischen öffentlicher Meinung und gerichtlicher Bewertung essentiell sind.
Fazit
Der Seminarabend verdeutlichte die komplexe und verantwortungsvolle Rolle der Staatsanwaltschaft im Ermittlungs- und Strafverfahren sowie die Herausforderungen, die sich aus der Zusammenarbeit mit den Medien ergeben. Für Schöffinnen und Schöffen ist es von großer Bedeutung, diese Dynamiken zu verstehen, um ihre Aufgabe im Gerichtswesen kompetent und unvoreingenommen ausführen zu können. Ulrich Bremers fundierte Ausführungen boten den Teilnehmenden wertvolle Einblicke und förderten ein tieferes Verständnis für die Zusammenhänge zwischen Strafverfolgung und medialer Berichterstattung.
Seminar über Straftaten im familiären Umfeld
Das zweite Schöffenseminar 2024 am Gustav-Stresemann-Institut, Bonn, widmete sich vom 26. bis 28. April 2024 dem Thema „Straftaten im familiären Umfeld“. In Kooperation mit der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen – Landesverband NRW - beleuchtete die Veranstaltung die verschiedenen Aspekte häuslicher Gewalt und den Strategien und den Präventionsmaßnahmen, häuslicher Gewalt zu begegnen.
Zum Auftakt gab Dr. Alexander Bluhm einen Überblick in die Thematik und wie diese im Rechtssystem zu verorten ist.
Hier ein Bericht zur Veranstaltung von Carmen Lanfer-Trebes (Hauptschöffin am Landgericht Bonn) als Dowload-Datei
Häusliche Gewalt umfasst viele Facetten. Die Spannbreite reicht von physischer und psychischer Misshandlung bis hin zu den spezifischen Herausforderungen, die Seniorinnen und Senioren betreffen. Die Statistiken zeigen, dass 80 Prozent der Opfer Frauen und 20 Prozent Männer sind. Eine alarmierende Tatsache ist, dass ältere Menschen mit steigender Zahl betroffen sind.
Foto: privat
Oberamtsanwalt Heinz Kaumanns gab einen detaillierten Einblick in die rechtlichen Tatbestände und Verfahrensbesonderheiten. Ein zentraler Diskussionspunkt war die Frage, inwieweit der Staat bei familiären Angelegenheiten intervenieren darf und seiner Verpflichtung nachkommen muss, die Opfer zu schützen und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen.
Dr. Maximilian Friedrich, Richter am Amtsgericht, widmete sich den familienrechtlichen Folgen häuslicher Gewalt. Er erläuterte, wie diese Straftaten nicht nur das unmittelbare Umfeld der Betroffenen, sondern auch das gesamte familiäre Gefüge beeinflussen können.
Von ihren Erfahrungen aus der Praxis berichtete Kristina Reis vom Frauenhaus Trier. 2022 suchten rund 15.000 Frauen und 17.000 Kinder Schutz in Frauenhäusern. Diese Zahlen verdeutlichen die hohe Notwendigkeit und den steigenden Bedarf an Frauenschutzhäusern. Diesem Problemfeld wird auch in Zukunft eine hohe Bedeutung zukommen.
Daniel Beck gab als langjähriger Sozialarbeiter einen Einblick in seine Beratung von Männern mit Gewaltproblemen. Initiativen wie „Echte Männer reden“ ermutigen Männer dazu, offen über ihre Probleme zu sprechen und sich entsprechende Hilfe zu suchen. Ein emotionaler Höhepunkt war der 20-minütige Film WUTMANN, der viele der Zuschauer tief berührte.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer Foto: DVS-NRW
Das Seminarwochenende bot eine wertvolle Gelegenheit, die verschiedenen Dimensionen häuslicher Gewalt zu verstehen, von den Formen der Gewalt über die strafrechtliche Verfolgung bis hin zu Präventionsstrategien und dem Umgang mit Opfern und Tätern. Den Teilnehmenden wurde Wissen vermittelt, dieses komplexe gesellschaftliche Problem sachlich einzuordnen und Wege zu einem gewaltfreien Umgang in Familien zu formulieren.
Und wie immer darf unser großes Dankeschön nicht fehlen: an Dr. Alexander Bluhm als Seminarleiter, an Anne-Sophie Schulz vom Gustav-Stresemann-Institut und an die Teams von Küche und Service, die uns durch die Seminartage begleitet haben.
Quellen:
Podiumsdiskussion über "Sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" in Bonn
Am 18. April 2024 fand am Landgericht Bonn eine bedeutende Podiumsdiskussion statt, die sich mit dem brisanten Thema der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche befasste. Über 300 interessierte Gäste, darunter Fachkräfte aus verschiedenen Bereichen, versammelten sich, um von renommierten Experten Einsichten und Aufklärung zu erhalten.
Aufklärung und Erkenntnisse
Foto: Didem Adib
Experten auf dem Podium
Die Podiumsdiskussion wurde durch hochkarätige Experten geleitet, darunter:
Prof. Dr. Karla Verlinden: Eine renommierte Professorin der Katholischen Hochschule NRW, die ihre umfangreiche Forschungserfahrung einbrachte.
Dr. Volker Kunkel: Der Vorsitzende des Jugendschwurgerichts am Landgericht Bonn, der Einblicke aus der juristischen Perspektive bot.
Judith Jakob: Eine Vertreterin der Staatsanwaltschaft Bonn, die über rechtliche Aspekte informierte.
Als Vertreterinnen der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffinnen (DVS) - Landesverband NRW, nahmen Dagmar Becker-Schmidt und Didem Adib (Jugendschöffin) teil.
Insgesamt bot die Podiumsdiskussion eine wichtige Plattform für Aufklärung, Sensibilisierung und den Austausch über ein Thema, das dringendes Handeln erfordert.
Quellen:
Informationsbesuch des Polizeipräsidiums Koblenz nur für unsere Mitglieder
Am 17. April 2024 hatten wir als DVS Landesverband NRW die Gelegenheit unseren Aktionsradius über die Grenzen Nordrhein-Westfalens hinaus auszudehnen. Auf Initiative von Dagmar Becker-Schmidt nahmen 20 Mitglieder der DVS - LV NRW e.V. an einem besonderen Besuch teil: dem Informationsbesuch des Polizeipräsidiums Koblenz.
Ein riesiger Dank gebührt Herrn Fachinger, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit beim Polizeipräsidium Koblenz, der diesen Besuch ermöglichte. Ebenfalls bedanken wir uns bei den beiden Mitarbeitenden der Pressestelle, die uns mit Getränken, Kaffee und Keksen empfingen, somit für eine herzliche Atmosphäre sorgten und einen ersten groben Überblick über das Polizeipräsidium gaben.
Höhepunkt des Besuchs war der hochinteressante Vortrag von Kriminalhauptkommissar Herrn Locker, dem Leiter der Mordkommission K11 zum Thema "Digitale Ermittlungen". Anhand eines realen Falls wurde den TeilnehmerInnen aufgezeigt, wie digitale Ermittlungen zur Überführung eines Täters erfolgreich eingesetzt wurden. Dies verdeutlichte die zunehmende Bedeutung digitaler Strategien für die Polizeiarbeit, insbesondere in Strafprozessen. Die Polizei muss digital auf dem neuesten Stand sein, sowohl bei der Einführung digitaler Beweismittel als auch im Verständnis des Verhaltens von Tätern in sozialen Medien.
Foto: TeilnehmerInnen
Der Besuch des Polizeipräsidiums Koblenz war somit nicht nur informativ, sondern auch äußerst lehrreich für unsere Mitglieder.
Informationsbesuch der Jugendarrestanstalt in Düsseldorf
Am 11. April 2024 hatten Mitglieder der DVS - Landesverband NRW die Gelegenheit, einen ausführlichen Einblick in die Jugendarrestanstalt (JAA) in Düsseldorf, dank der Einladung von Gabriele Kuhn, Jugend-Richterin am Amtsgericht und Vollzugsleiterin der Einrichtung seit nunmehr acht Jahren, sowie Herrn Dick, dem Leiter des Sozialdienstes, zu erhalten.
Foto: BesucherInnen
Die JAA Düsseldorf verfügt über insgesamt 60 Arrestplätze, die ausschließlich für junge männliche Arrestanten im Alter von 14 bis 21 Jahren vorgesehen sind. Zum Zeitpunkt unseres Besuches waren nicht mehr als die Hälfte der Arrestplätze belegt. Die Einrichtung stellt ein wichtiges Instrument im Jugendstrafvollzug dar.
In Nordrhein-Westfalen gibt es insgesamt fünf Jugendarrestanstalten, von denen vier für männliche und eine für weibliche Jugendliche zuständig ist. Die Mehrheit der jugendlichen Arrestanten, die hier untergebracht sind, wurden wegen Delikten wie Körperverletzung und Diebstahl verurteilt.
Die Jugendarrestanstalt bietet verschiedene Formen des Arrests an, darunter den Freizeitarrest/Wochenendarrest, Beugearrest (für den Fall, dass ambulante Auflagen nicht erfüllt werden) und den „Warnschussarrest“. Die längste mögliche Arrestzeit beträgt grundsätzlich vier Wochen.
Die hier untergebrachten Jugendlichen bekommen keinen Eintrag ins Führungszeugnis. Dies ist ein wichtiger Aspekt, der zeigt, dass der Jugendarrest als präventive Maßnahme zur Verhinderung weiterer Straftaten fungiert.
Das oberste Ziel der Jugendarrestanstalt ist die Stabilisierung der jugendlichen Arrestanten. Durch eine reizarme Umgebung soll Raum für Selbstreflexion geschaffen werden, um die Ursachen ihres delinquenten Verhaltens zu erkennen und zu bearbeiten. Das Durchschnittsalter der Arrestanten liegt bei 18 Jahren, wobei etwa 40% von ihnen Schulabbrecher sind. Dies unterstreicht die Bedeutung von Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Bildungssystem.
Trotz der Bemühungen um Resozialisierung bleibt die Rückfallstatistik hoch, was zeigt, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um den Jugendlichen langfristige Perspektiven und Unterstützung zu bieten.
Insgesamt hat unser Besuch einen tieferen Einblick in die Herausforderungen und Chancen des Jugendarrests ermöglicht. Es bleibt eine komplexe Aufgabe, junge Menschen auf ihrem Weg zur Rehabilitation und Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu begleiten.
Ein besonderer Dank geht an Dagmar Becker-Schmidt und Andreas Gebauer für die Ermöglichung und Organisation unseres Besuches.
Was verrät die Mimik? Reaktionen von Prozessbeteiligten wahrnehmen
v.l.n.r.: Didem Adib, Helene Hucho, Andreas Gebauer
Köln, 9. April 2024 - Ein Seminarabend in der Willi-Eichler-Akademie in Köln widmete sich kürzlich der faszinierenden Welt der Mimik und ihrer Bedeutung in der menschlichen Kommunikation.
Unter der Leitung von Helene Hucho, einer erfahrenen Trainerin und Coach, tauchten die Teilnehmer tief in das Zusammenspiel von Mimik und Emotionen ein und lernten, wie sie Reaktionen von Prozessbeteiligten besser wahrnehmen können.
"Man kann nicht nicht kommunizieren", zitierte Helene Hucho den bekannten Kommunikationswissenschaftler Paul Watzlawick, und das gilt auf mehreren Ebenen - verbal und nonverbal. Die Mimik, so betonte sie, ist einer der primären Wege, durch den Menschen Emotionen, Absichten und Reaktionen ausdrücken und interpretieren.
Ein zentrales Thema des Seminars war die Frage, was uns die Mimik verrät und was nicht. Helene Hucho erklärte, dass Mimik und Gestik oft schneller sind als unser Verstand und uns daher subtile Hinweise geben können, bevor wir sie bewusst verarbeiten. Emotionen, so erläuterte sie weiter, sind Reaktionsmuster, die von Geburt an im Gehirn fest verdrahtet sind und deshalb kulturübergreifend gleich erlebt und ausgedrückt werden.
Die Teilnehmer erhielten Einblicke in die sieben universellen Basis-Emotionen - Ärger, Angst, Freude, Trauer, Überraschung, Ekel und Verachtung - und lernten, wie diese Emotionen über die Mimik ausgedrückt werden können.
Foto: ©HIRNLEUCHTEN
"Wenn du dir nicht sicher bist, höre auf dein Bauchgefühl", riet Helene Hucho den Teilnehmern und betonte damit die Bedeutung der Intuition bei der Interpretation von Mimik und nonverbaler Kommunikation. Obwohl die Mimik wichtige Hinweise liefert, “sind es letztendlich doch nur Hinweise, keine Beweise”, fügte sie hinzu.
Besonders interessant war die Reflexion darüber, wie die Erkenntnisse über Mimik und nonverbale Kommunikation in Gerichtsverfahren genutzt werden können. Die LaienrichterInnen erkannten das Potenzial, durch die Beobachtung der Mimik von Prozessbeteiligten zusätzliche Informationen zu gewinnen und so ein umfassenderes Bild von der Situation zu erhalten.
Zum Abschluss des Seminars bedankte sich Helene Hucho bei Janina Kremer, dem Leitungsteam der Willi-Eichler-Akademie, für die Organisation und Unterstützung des gelungenen Abends.
„Willkommen im Schöffenamt!“
hieß es bei insgesamt elf Einführungsveranstaltungen am Landgericht Koblenz.
Erstmals konnten wir, Andreas Gebauer und Dagmar Becker-Schmidt, die Arbeit und die Aufgaben der Schöffenvereinigung Nordrhein-Westfalen e.V. im nördlichen Rheinland-Pfalz vorstellen. Denn ja, anders als es der Name nahelegt, vertreten wir auch die Schöffinnen und Schöffen im südlichen Nachbarland und im Saarland.
Nach der freundlichen Begrüßung durch die referierenden Richterinnen und Richter gaben wir einen kurzen Rundblick über das, wer wir sind, was wir machen und was wir speziell für unsere Mitglieder in Rheinland-Pfalz planen (z. B. einen Besuch im Polizeipräsidium Koblenz und eine Exkursion in die JVA Koblenz).
Ausführlicher konnten sich die Anwesenden noch durch die ausliegenden Flyer und Exemplare der „Richter ohne Robe - RohR“ informieren. Der knappen Zeit geschuldet, gab es keine Frage-und-Antwortrunde, weshalb unsere rheinland-pfälzischen Kolleginnen und Kollegen herzlich eingeladen sind, ihre Fragen per Mail oder über die sozialen Netzwerke zu stellen. Wir freuen uns auf Ihre Anregungen, Fragen und Impulse aus Rheinland-Pfalz.
Bilder: © Landgericht Koblenz
Ein großes Dankeschön darf nicht fehlen: an alle am Landgericht Koblenz, die an der Organisation der Einführungsveranstaltungen mitgewirkt und es uns mit Engagement und Freundlichkeit ermöglicht haben, die Schöffenvereinigung Nordrhein-Westfalen e.V vorzustellen und an die Richterinnen und Richter, die uns gerne einen Teil ihrer Zeit innerhalb der Einführungsveranstaltungen abgegeben haben.
Justizpolitisches Frühstück der SPD-Landtagsfraktion: DVS und Landespolitiker im Dialog
Am 13. März 2024 fand auf Einladung von Sonja Bongers, der rechtspolitischen Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, ein bedeutendes Treffen statt. Die Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS), vertreten durch Didem Adib, traf sich mit führenden Politikern der Fraktion, darunter Sonja Bongers (MdL), Sven Wolf (MdL) und Elisabeth Müller-Witt (MdL), um über aktuelle rechts- und justizpolitische Themen zu diskutieren.
v,l,n.r.: Sonja Bongers, Didem Adib, Sven Wolf, Elisabeth Müller-Witt
Didem Adib betonte während des Gesprächs die dringende Notwendigkeit, die Position der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu stärken. Diese Gruppe spielt eine entscheidende Rolle in unserem Rechtssystem, und es ist von großer Bedeutung, ihre Funktion zu unterstützen und ihre Stimme zu hören. Adib nutzte die Gelegenheit, um die Herausforderungen darzulegen, mit denen der Landesverband NRW konfrontiert ist, und verdeutlichte damit die drängenden Anliegen, die angegangen werden müssen.
Das Treffen zeichnete sich durch eine Atmosphäre des konstruktiven Austauschs aus, in der beide Seiten ihre Perspektiven präsentierten und einander zuhörten. Es wurde deutlich, dass ein offener Dialog zwischen der Politik und den Vertretern des Rechtssystems von entscheidender Bedeutung ist, um effektive Lösungen für die aktuellen Herausforderungen zu finden.
Sonja Bongers äußerte sich positiv über den Austausch und betonte die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen der Legislative und den verschiedenen Akteuren im Justizbereich. "Es ist ermutigend zu sehen, wie engagierte Fachleute wie Didem Adib ihre Expertise einbringen und konkrete Vorschläge zur Verbesserung unseres Rechtssystems machen", sagte Bongers.
Auch Sven Wolf und Elisabeth Müller-Witt äußerten sich zufrieden über die Diskussion und versicherten, dass die Anliegen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in ihre politische Arbeit einfließen werden.
Das justizpolitische Frühstück der SPD-Landtagsfraktion erwies sich somit als wichtige Plattform für den Dialog zwischen politischen Entscheidungsträgern und Vertretern des Rechtssystems. Es bleibt zu hoffen, dass die erörterten Themen weiterhin auf der politischen Agenda stehen und zu konkreten Maßnahmen führen, um die Justiz in Nordrhein-Westfalen zu stärken.
Eine Nachlese zum Wochenendseminar "Die Tat und ihre Strafe" vom 02.02. bis zum 04.02. 2024 im Bonner Gustav-Stresemann-Institut
Für 25 Schöffinnen und Schöffen startete der Februar mit einem breitgefächerten Einblick in die rechtlichen und praktischen Aspekte in das Kerngebiet der Justiz: die Strafe.
Das erste Schöffenseminar am Bonner Gustav-Stresemann-Institut, widmete sich vom 02. bis 04. Februar 2024 dem Thema: „Die Tat und ihre Strafe – Richtige Straffindung als Aufgabe und Anspruch“
Foto: Manfred Gebert
v.l.n.r.: Lambert-Sebastian Gerstmeier, Dagmar Becker-Schmidt, Dr. Jens Rausch, Alexander Fühling, Didem Adib
Dr. Jens Rausch gab einleitend einen umfassenden Einblick in das Sanktionssystem des Strafgesetzbuchs. Ziel eines jeden Strafprozesses ist es, eine der Tat angemessene Strafe zu finden. Abhängig von der Anklage und der Straferwartung wurden zunächst die Zuständigkeiten der einzelnen Strafkammern erläutert. Dass eine Straftat nicht nur eine Freiheitsstrafe zur Folge haben kann, wurde in der Abgrenzung und Definition der möglichen Strafen und Maßregeln verdeutlicht.
Mit diesem fundierten Wissen starteten wir in den zweiten Teil des Abends. Die Technik der Strafzumessung, die Verschiebung des Strafrahmens und die „Berücksichtigung besonderer Fallgestaltung“ (Strafminderungs- und Strafverschärfungsgründe) war Thema des Vortrags eines Vorsitzenden Richters am Landgericht Köln.
Die Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung hat zwangsläufig den Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt zur Folge. Was es bedeutet, inhaftiert zu sein und wie sich die Arbeit der Justizvollzugsbeamten gestaltet, durften wir am folgenden Samstag erleben. Am Morgen startete unsere Exkursion in die JVA Siegburg. Die rund 400 Haftplätze bieten Platz sowohl für männliche Inhaftierte, die zu kurzen Haftstrafen verurteilt wurden als auch für sogenannte ‚Langstrafler‘, die in der sozialtherapeutischen Abteilung therapiert und auf eine mögliche Entlassung vorbereitet werden.
Foto: Impressionen
Am Wochenende konnten wir nur einen Blick von außen auf die Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten werfen, die den Insassen angeboten werden. Die Führung durch den Leiter des Justizvollzugsdienstes ließ wohl keinen unbeeindruckt. Unser großer Respekt gilt denen, die in verschiedenen Aufgabenbereichen in der JVA tätig sind.
Nach unserer Rückkehr hatten wir in der Gruppe ausführlich Gelegenheit zusammen mit Frau Anne Schulz, unsere Eindrücke zu besprechen. Die Exkursion in die JVA machte uns sehr deutlich, wie sich Urteile auf alle Beteiligten auswirken können.
Ein Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn referierte im Anschluss über die rechtlichen Grundlagen der Vollstreckung der Freiheitsstrafe, der Bewährung sowie der Maßregeln und der Resozialisierung. Sofern es um die Unterbringung in der Forensik oder in einer Entziehungsanstalt geht, kommt hierbei der Beurteilung der Schuldfähigkeit eine besondere Bedeutung zu.
Der Sonntagvormittag stand ganz im Zeichen der Geldstrafe und Vermögensabschöpfung. Ein Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Bonn spannte sehr anschaulich den Bogen von der Verhängung und Betreibung von Geldstrafen über die Einziehung von Taterträgen.
Das erste Februarwochenende war geprägt von der gewohnt exzellenten Wissensvermittlung. Wissen, das sowohl die erfahrenen als auch die neuen Schöffen befähigt, ihr Amt kompetent auszufüllen. Es blieb viel Raum für Fragen und Diskussionen. Wir konnten uns kennenlernen und vernetzen und hoffentlich werden wir uns bei den kommenden Weiterbildungsveranstaltungen am Gustav-Stresemann-Institut wiedersehen.
Gewohnt kann dieser Seminarbericht aber nicht enden ohne unser großes Dankeschön. Danke, an die, die das Seminarwochenende möglich gemacht haben: Herrn Dr. Jens Rausch als Seminarleiter, Frau Anne Schulz und ihrem Team vom GSI, den durchweg tollen Referenten, deren Namen aus Datenschutzgründen hier nicht aufgeführt sind und ein ganz besonderes Danke an alle im Housekeeping und in der Küche, für ihren maßgeblichen Beitrag zum Wohlfühlfaktor.
Erfolgreiches Basisseminar für neu gewählte Schöffinnen und Schöffen in der Willi-Eichler-Akademie, Köln
Foto: Didem Adib
Am 30. Januar 2024 versammelten sich engagierte Bürgerinnen und Bürger im „schöffenfähigen Alter“ in der Willi-Eichler-Akademie in Köln, um an einem informativen Basisseminar für neu gewählte Schöffen teilzunehmen. Die dreieinhalbstündige Veranstaltung, von 18:00 bis 21:30 Uhr, wurde von Dr. Matthias Quarch geleitet, Vorsitzender Richter am Landgericht Aachen und langjährigen Dozenten für die Deutsche Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen.
Die Teilnehmenden wurden in die vielfältigen Aufgaben und die allgemeine Rechtsstellung der Schöffen eingeführt. Dabei standen Themen wie das Strafrechtssystem, die Pflichten des Schöffenamts, die Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen in der Hauptverhandlung sowie Befreiung und Ausschluss vom Schöffendienst im Fokus. Auch Fragen zur sozialen Sicherung und Entschädigung wurden ausführlich von Andreas Gebauer beantwortet.
Das Schöffenamt ist ein uraltes deutsches Ehrenamt, das von den Teilnehmenden mit großem Interesse verfolgt wurde. Schöffen wirken gleichberechtigt neben den Berufsrichtern an der Rechtsprechung mit und tragen daher die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, war es Ziel des Seminars, den Teilnehmenden eine erste Handlungskompetenz zu vermitteln. Dies ermöglicht es ihnen, ihr neues Ehrenamt selbstbewusst und aktiv auszuüben, ohne auf juristisches „Halbwissen“ zurückgreifen zu müssen.
Die Veranstaltung wurde nicht nur durch fachliche Inhalte geprägt, sondern auch durch eine herzliche Atmosphäre und kulinarische Genüsse. Für das leibliche Wohl sorgten vegan/vegetarisch zubereitete Brote – eine liebevolle Geste, die die Veranstaltung abrundete.
Ein besonderer Dank gilt der Willi-Eichler-Akademie für die Bereitstellung der Räumlichkeiten und die Organisation der Veranstaltung. Janina Kremer, die maßgeblich zur Planung beitrug, sei an dieser Stelle besonders hervorgehoben. Ihre engagierte Unterstützung trug dazu bei, dass das Basisseminar für neu gewählte Schöffen zu einem gelungenen und informativen Ereignis wurde.
Allen Beteiligten gebührt Dank für ihren Beitrag zur Förderung und Stärkung des Schöffenamts als wichtiges Element der deutschen Rechtsprechung.
Neujahrsempfang 2024 der NRW-Landesregierung in Düsseldorf
Foto: Didem Adib
Düsseldorf, 20.01.2024 - Im festlichen Ambiente des Robert-Schumann-Saals im Museum Kunstpalast fand der diesjährige Neujahrsempfang der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung statt. Über 1000 Gäste aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft versammelten sich, um das neue Jahr gemeinsam zu begrüßen.
Hervorzuheben ist der Austausch mit dem Innenminister des Landes NRW, Herrn Herbert Reul, über unsere Verbandsarbeit DVS und die Bedeutung des Engagements für die Demokratie
Die Veranstaltung unterstrich die Notwendigkeit, sich in der gegenwärtigen Zeit aktiv für demokratische Werte einzusetzen. "Es ist aktueller, denn je für unsere Demokratie und unser Europa einzustehen!" betonte ein Sprecher der Landesregierung.
Für die musikalische Untermalung sorgte der Jugendchor St. Stephan e.V. aus Köln.
Didem Adib, Herbert Reul
Nachlese zur VHS-Veranstaltung in Essen am 11. Dezember 2023
Am 11. Dezember 2023 hatten Andreas Gebauer und Dagmar Becker-Schmidt die Gelegenheit, an der Volkshochschule Essen mit neu gewählten Schöffinnen und Schöffen in Austausch zu treten und die Arbeit der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen - Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. - vorzustellen. Die Fragen reichten von der Zuständigkeit der Strafkammern, zur Freistellung durch den Arbeitgeber, lokaler Vernetzung bis hin zum Umgang mit belastenden Verfahren.
© VHS Essen
Die Veranstaltung zeigte die ganze Bandbreite an Weiterbildungsbedarf in der neuen Wahlperiode. Wir freuen uns daher auf die kommenden Schöffenseminare an der Volkshochschule Essen. Einen herzlichen Dank an den Programmbereichsleiter Wirtschaft & Beruf, Herrn Dr. Evers, für sein Engagement, Informationsabende für Schöffinnen und Schöffen im 'Herzen des Ruhrgebiets' möglich zu machen.
Einblick in die Welt der Arbeit im Strafvollzug: Besuch der JVA Siegburg
Am 06. Dezember öffnete die Justizvollzugsanstalt (JVA) Siegburg ihre Türen für neu berufene Schöffinnen und Schöffen, die sich auf ihre ehrenamtliche Tätigkeit vorbereiten. Unter der fachkundigen Führung von Herrn Reichelt, Ausbildungsleiter und erfahrener JVA-Beamter seit 33 Jahren, erhielten die Besucher einen tiefen Einblick in das 1896 erbaute Preußische Gefängnis.
Die JVA Siegburg beherbergt derzeit 450 männliche erwachsene Strafgefangene im geschlossenen Vollzug, davon 75 in der sozialtherapeutischen Abteilung.
Eines der zentralen Themen des Besuchs war die Arbeitswelt innerhalb der JVA. Die Gefangenen haben die Möglichkeit, in verschiedenen Arbeitsbereichen tätig zu sein, um ihre Zeit sinnvoll zu nutzen und gleichzeitig ihre Fähigkeiten zu entwickeln. Von 7 bis 11 Uhr und von 12:15 bis 16 Uhr, an fünf Tagen in der Woche, engagieren sie sich in verschiedenen Arbeitstherapien.
Die Arbeitsplätze innerhalb der JVA reichen von Fahrradreparaturen mit externen Aufträgen und Verkauf über den "Knastladen.de" bis zur Herstellung von Tonprodukten, darunter der beliebte "chillige Frosch", der sogar online verkauft wird. In der Schneiderei werden nicht nur Oberbekleidung für die Anstalt, sondern auch Roben für Richter, Urkundsbeamte und Amtsanwälte gefertigt. Zusätzlich gibt es Arbeitsplätze in der Druckerei, der Holzverarbeitung und der Küche, in der Gefangene für Gefangene kochen.
Die Besichtigung der Aufnahme- und Entlassungskammer verdeutlichte den formalen Prozess, den Strafgefangene bei ihrer Einweisung und Freilassung durchlaufen. Diese Einblicke tragen dazu bei, das Verständnis der ehrenamtlichen Richter für die Gesamtprozesse im Strafvollzug zu vertiefen.
Besorgniserregend ist die Tatsache, dass 68% der Gefangenen wieder in den Strafvollzug zurückkehren. Hier setzt der Gefängnisbeirat an, der als Gremium die Interessen der Gefangenen vertritt und Maßnahmen zur Resozialisierung unterstützt.
Die Teilnahme an solchen Besuchen ist für Schöffen von großer Bedeutung, da sie dadurch nicht nur die physischen Gegebenheiten des Gefängnisses kennenlernen, sondern auch die Arbeits- und Lebensrealität der Insassen verstehen. Dies ermöglicht den ehrenamtlichen Richtern, ihre Urteile fundierter zu fällen und die Wirksamkeit von Resozialisierungsmaßnahmen besser zu beurteilen. Der Informationsbesuch in der JVA Siegburg am 06.12.2023 war somit nicht nur lehrreich, sondern auch ein wichtiger Schritt zur Förderung von Verständnis und Gerechtigkeit im deutschen Strafrechtssystem.
Individualverfassungsbeschwerde - quo vadis? Veranstaltung in Münster gibt Einblicke
Einblick in die Entwicklungen seit 2019 und Diskussion über die Zukunft des Rechtsschutzes
Am 5. Dezember fand in Münster eine hochkarätige Veranstaltung zum Thema "Individualverfassungsbeschwerde - quo vadis?" statt. Die Landesgruppe NRW RechtGrün lud zu diesem informativen Abend ein. Das Podium versammelte Verantwortliche aus Politik, dem Verfassungsgericht und der Wissenschaft, darunter Frau Dagmar Hanses, MdL (Grüne), Herr Prof. Dr. Fabian Wittreck von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und Herr Prof. Dr. Thomas Mayen, Vorsitzender des Verfassungsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins.
Impressionen aus Münster
Seit 2019 besteht die Möglichkeit, Verfassungsbeschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Einführung der Individualverfassungs-beschwerde hat Bürgerinnen und Bürgern die Chance gegeben, aktiv am demokratischen Prozess teilzunehmen und direkten Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen. Unter dem Motto "Es ist wichtig, dass wir DA sind" betonte Frau Professorin Dr. Dr. h. c. Barbara Dauner-Lieb, Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen, in ihrem Einführungsvortrag die Bedeutung dieser neuen Form des Rechtsschutzes.
Die Zahlen der Rechtsschutzsuchenden verdeutlichen das gestiegene Interesse an dieser Möglichkeit: 2019 wagten 96 Bürgerinnen und Bürger den Schritt vor den Verfassungsgerichtshof, während es im Jahr 2020 bereits 207 waren. Die Zahlen für 2021 und 2022 lagen mit 161 bzw. 135 immer noch auf einem beachtlichen Niveau, wenn auch beschränkt angenommen. Doch haben sich die Erwartungen erfüllt? Ist der Rechtsschutz effektiv gestärkt worden?
Diese Fragen wurden auf dem Podium und mit den Gästen intensiv diskutiert. Insbesondere stand die Auswirkung der neuen Verfahren auf die Arbeitsweise und den Ressourcenbedarf des Gerichts im Fokus. Die Debatte beleuchtete dabei auch die Spannung zwischen Bundesrecht und Landesrecht, ein komplexes Thema, das eine zentrale Rolle in der Diskussion um die Individualverfassungsbeschwerde spielt.
Die Veranstaltung in Münster bot somit nicht nur einen Überblick über die bisherige Entwicklung, sondern schärfte auch den Blick für die Herausforderungen und Chancen, die die Individualverfassungsbeschwerde für die Rechtsschutzsuchenden und die Gerichte mit sich bringt. In einer Zeit, in der die direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Prozessen zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist die Individualverfassungsbeschwerde ein wichtiger Schritt in Richtung einer gestärkten demokratischen Teilhabe.
Seminarbericht: Wie werden Straftaten eigentlich ermittelt? Die praktische Arbeit der Ermittlungsorgane
17. bis 19. November 2023 am Gustav-Stresemann-Institut, Bonn
Collage: Dagmar Becker-Schmidt
Vor jeder Hauptverhandlung steht eine zuvor begangene Straftat. Wie werden Straftaten aber aufgeklärt? Welche Methoden stehen Strafverfolgungsbehörden heute zur Verfügung? Wie ist ein Strafverfahren aufgeteilt? Welche Rolle kommt der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Ermittlungsrichter zu? Vom 17. - 19. November 2023 bot das Seminar: „Wie werden Straftaten eigentlich ermittelt? Die praktische Arbeit der Ermittlungsorgane.“ am Gustav-Stresemann-Institut, Bonn, umfassende Antworten auf die gestellten Fragen und die rechtlichen Grundlagen von Ermittlungsverfahren sowie den gewohnt anregenden Austausch mit den Referenten.
Die Wahrung der grundgesetzlichen Grund- und Justizrechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren gegenüber dem Strafverfolgungsanspruch des Staates war Gegenstand des ersten Seminarteils. Die neuen Erkenntnisse boten im Seminar und im folgenden ‚informellen‘ Teil viel Diskussionsstoff.
Der zweite Tag stand ganz im Zeichen der praktischen Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. Fern aller Klischees der abendlichen Krimi-Unterhaltung bot uns ein KHK des Polizeipräsidiums Bonn einen spannenden Einblick in den Aufbau der Behörden von Nordrhein-Westfalen, die rechtlichen Aspekte und die Methoden der polizeilichen Ermittlungsarbeit. Wir Seminarteilnehmer lernten, welche Ebenen durchlaufen werden, sobald die Polizei Kenntnis von einer Straftat erhält und welche technischen Möglichkeiten die Aufklärung von Straftaten heute zur Verfügung stehen.
High Tech kommt auch bei Verkehrsunfällen zum Einsatz, bei denen die Teams der ‚Spezialisierten Unfallaufnahme‘ angefordert werden. Hierunter fallen beispielsweise tödliche Verkehrsunfälle, verbotene KfZ-Rennen und Verkehrsunfallflucht mit Schwerverletzten. Die Schilderung eines PHK der Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis, wie modernste Drohnen, bildgebende Verfahren und die Auswertung digitaler Spuren bei der Aufnahme von Unfallgeschehen eingesetzt werden, ließ wohl keinen unbeeindruckt.
Die Staatsanwaltschaft ist die Herrin des Verfahrens. Dieser Grundsatz wurde im dritten Vortrag durch einen Vertreter der Staatsanwaltschaft Köln mit Leben gefüllt. Sowohl die relevanten Paragraphen der Strafprozessordnung als auch die Einleitungsmöglichkeiten eines Ermittlungsverfahrens und die Zwangs-maßnahmen der StPO wurden in den einzelnen Schritten umfassend erläutert. Auch dieser Seminartag war voll mit anspruchsvoller Wissensvermittlung, welche uns im Schöffenamt sehr weiterhelfen wird.
Am dritten Seminartag erlebten wir die Strafverfolgung aus der Perspektive eines Ermittlungsrichters. Neben Einblicken in dessen Arbeit am Amtsgericht und anschaulichen Beispielen der Anwendung der StPO wurden Begriffe und Zuständigkeiten innerhalb des Ermittlungsverfahrens klar definiert und erklärt.
Das Fazit eines sehr chronologischen Seminarberichts? Die Seminarinhalte, die Referenten und die Art, wie diese uns ihre Arbeit näher gebracht haben, war einfach mal wieder klasse. Das Gelernte dürfen wir in unseren Wissensschatz packen, ganz obenauf.
Andreas Dubberke, Direktor des Amtsgerichts Waldbröl, hat die Schöffenseminare am Gustav-Stresemann-Institut, Bonn, lange Jahre begleitet und mit Engagement und Kompetenz dazu beigetragen, dass wir Ehrenamtlichen in der Strafgerichtsbarkeit umfassend weitergebildet wurden und in vielen Punkten ‚wissen, worum es geht‘. Herr Dubberke widmet sich nun anderen Aufgaben. Dies war das letzte Schöffenseminar, das er geleitet hat. Das Dankeschön war groß, der Applaus lang und laut.
Doch kein Adé ohne ein herzliches Willkommen: Herrn Dubberkes Aufgabe übernimmt nun der VRLG Dr. Jens Rausch und wir sind sicher, es wird wieder gut.
Halt noch! Es fehlt dem Bericht noch ein kleines Post Skriptum. Unser Dank geht auch an Frau Anne Schulz und ihrem Team vom Gustav-Stresemann-Institut, ohne deren Organisation die Schöffenseminare nicht in dieser tollen Form durchgeführt werden könnten. Danke auch an die Mitarbeiter des Housekeeping, die dafür sorgen, dass wir uns immer wieder wohlfühlen und nicht zuletzt an das Küchenteam, das uns die Pausen bei sehr leckerem Essen genießen lässt.
"Bekämpfung Organisierter Kriminalität“: Seminar an der Willi-Eichler-Akademie begeistert Teilnehmer"
Am Abend des 31. Oktober 2023 fand bei unserem Kooperationspartner in der Willi-Eichler-Akademie in Köln ein hochinformatives Seminar zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität statt. Unter der Leitung der angesehenen Staatsanwältin Sabrina Heimers, tätig bei der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in NRW (ZeOS NRW), wurden umfassende Einblicke in die Thematik geboten.
Das Seminar behandelte diverse bedeutende Aspekte, darunter die Definition und Merkmale Organisierter Kriminalität, Ermittlungsmethoden auf nationaler und internationaler Ebene, den Ablauf eines Verfahrens bis hin zur Hauptverhandlung und präventive Maßnahmen.
Besonders fesselnd waren die präsentierten Tätigkeitsfelder, die von Skimming und Geldfälschungsdelikten über Schleuserbanden, Rockerkriminalität bis hin zu Geldautomatensprengungen reichten. Heimers betonte den internationalen Drogenhandel als eines der größten Tätigkeitsfelder in der Organisierten Kriminalität.
Die Teilnehmer, darunter Schöffinnen und Schöffen, konnten zahlreiche neue Perspektiven und Inhalte mitnehmen. Problemfelder in den Verfahren wurden ebenfalls diskutiert, darunter der Einsatz von V-Personen, die Identifizierung von Dolmetschern und Sprechern sowie die Verwertbarkeit von Beweismitteln.
Der Vortrag von Frau Heimers schuf eine so anregende Atmosphäre, dass die geplante dreistündige Veranstaltung spontan auf vier Stunden ausgedehnt wurde. Ein großer Dank geht an Frau Sabrina Heimers für ihre fundierten Informationen.
Die Teilnehmer verließen die Veranstaltung mit einem erweiterten Verständnis für die Komplexität und die Herausforderungen bei der Ermittlung und Bekämpfung Organisierter Kriminalität.
Informationsbesuch in der Jugendjustizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf: Ein emotionaler Einblick in die Resozialisierung von jungen Straftätern
Fotos: Privat
Am 19. Oktober 2023 hatten 20 Jugendschöffen und Jugendschöffinnen, organisiert von der Willi-Eichler-Akademie die einzigartige Gelegenheit, einen Blick hinter die Mauern der Jugendjustizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf zu werfen. Diese Einrichtung ist speziell auf die Bedürfnisse junger Straftäter zugeschnitten und arbeitet engagiert daran, den Gedanken der Erziehung und Resozialisierung in den Vordergrund zu stellen.
In Deutschland ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG) ein Eckpfeiler des Jugendstrafrechts. Es bietet eine breite Palette von Sanktionsmöglichkeiten, die dem Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft dienen. Die Jugendstrafe ist eine solche Maßnahme und wird in speziell dafür konzipierten Jugendjustizstrafanstalten vollzogen. Die JVA Wuppertal-Ronsdorf beherbergt derzeit 347 jugendliche Insassen, obwohl sie für insgesamt 510 Plätze ausgelegt ist.
Die Inhaftierten in dieser Einrichtung sind männlich und im Alter von 14 bis 24 Jahren. Der Vollzug erfolgt in geschlossenen Einzelzellen. Ein zentraler Aspekt des Vollzugs ist die Resozialisierung, und dazu gehört auch eine Vollzeitausbildung in verschiedenen Berufen, darunter Tischler, Maler, Lackierer und Gärtner. Die Jugendlichen haben die Möglichkeit, ihre Ausbildung mit einer Gesellenprüfung abzuschließen.
Der Bildungsbereich wird von 12 Vollzugslehrern und 32 Berufsschullehrern unterstützt.
Zudem wird Schulsport mit drei Stunden pro Woche verpflichtend angeboten, wobei der Fokus auf Fußball und anschließender Fitness liegt. Der 1. FC Köln und Bayer Leverkusen fungieren als Patenvereine und unterstützen die sportlichen Aktivitäten.
Die spirituelle Betreuung erfolgt durch drei Seelsorger, darunter zwei katholische und ein evangelischer Geistlicher. Die Gottesdienste in der Anstalt sind gut besucht, und es zeigt sich, dass die Resozialisierung nicht nur auf physischer und beruflicher Ebene, sondern auch auf spiritueller Ebene verfolgt wird. Ein bekanntes Sprichwort lautet: "Not lehrt beten."
Die Bibliothek in der JVA Wuppertal-Ronsdorf verfügt über eine breite Auswahl an Büchern, die die Interessen der Jugendlichen ansprechen. Überraschenderweise werden Bollywood-DVDs am meisten ausgeliehen. Dies wirft die Frage auf, ob diese Filme den Heranwachsenden einen Hauch von einer heileren Welt bieten.
Der Besuch in der Jugendjustizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf hat verdeutlicht, dass der Fokus auf Erziehung, Ausbildung und Resozialisierung ein zentraler Bestandteil des Vollzugsalltags ist. Die Einrichtung arbeitet hart daran, jungen Straftätern eine zweite Chance zu geben und sie auf einen positiven Weg zurück in die Gesellschaft zu führen.
Erste bundesweite Schöffenkonferenz in Rostock
Die erste Schöffenkonferenz unter dem Motto "Chancen für Ehrenamtliche - Die Zukunft des Schöffenwesens gestalten" am 29. September 2023 in Rostock war ein voller Erfolg und ein inspirierendes Erlebnis.
Die Einladung von der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) und dem Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern versprach bereits im Vorfeld eine wichtige und spannende Veranstaltung zu werden.
Die Tatsache, dass namhafte Diskutanten und Gäste sowie Vorstandsmitglieder der DVS-Landesverbände und des DVS-Bundesverbandes aus verschiedenen Regionen Deutschlands dieser Einladung gefolgt waren, unterstrich die Relevanz des Themas.
Der Auftakt am Vorabend mit einem gemeinsamen Abendessen im Ratskeller des Rathauses von Rostock setzte bereits den perfekten Rahmen für das, was uns am nächsten Tag erwartete. In einer gemütlichen Atmosphäre konnten wir uns mit Vertretern des Justizminister-Konferenz von Mecklenburg-Vorpommern und der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt austauschen.
v.l.n.r.: Petra Ott (DVS-Bundesverband), Elke Lodderstedt (DVS-VER-SAT), Jacqueline Bernhardt (Justizministerin M-V), Claudia Kitzig (DVS-BaWü), Didem Adib (DVS-NRW), Petra Pinnow (DVS-Nord)
Foto: Didem Adib
Am eigentlichen Konferenztag wurde deutlich, wie wichtig das Schöffenwesen für unsere Gesellschaft ist. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz in Mecklenburg-Vorpommern, Jacqueline Bernhardt, betonte eindrucksvoll die Bedeutung der ehrenamtlichen Richter und sicherte ihre volle Unterstützung zu. Es war erfreulich zu sehen, dass nicht nur warme Worte, sondern auch konstruktive Ideen ausgetauscht wurden, wie das Schöffenwesen in Zukunft noch besser gestaltet werden kann.
Besonders beeindruckend war die Begleitung der Konferenz durch den Illustrator Jens Nordmann aus Berlin, der mit seiner Technik des "Graphic Recording" die wesentlichen Stichpunkte und Momente des Tages auf einem Chartboard festhielt. Seine künstlerische Arbeit trug dazu bei, die Diskussionen noch anschaulicher und lebendiger zu gestalten.
Ein großes Lob gebührt der hervorragenden Organisation seitens des DSEE und den Moderatoren, die uns professionell und mit viel Humor durch den Veranstaltungstag geführt haben. Die Mischung aus informativen Vorträgen, lebhaften Diskussionen und kreativen Elementen wie dem “Graphic Recording“ machte die Konferenz zu einer rundum gelungenen Veranstaltung.
Insgesamt war die erste Schöffenkonferenz in Rostock eine inspirierende und zukunftsweisende Veranstaltung, die die Bedeutung des Ehrenamts im Schöffenwesen verdeutlichte und uns alle motivierte, weiterhin aktiv an der Gestaltung einer gerechten Gesellschaft mitzuwirken.
Es herrschte einhellige Übereinstimmung unter allen Beteiligten, dass das höchste deutsche Ehrenamt dringend eine Bundesgeschäftsstelle benötigt, um die zahlreichen Anfragen von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern aus Gerichten und Kommunen auf professionelle Weise zu bewältigen. Bisher erledigt der Bund der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter e.V. diese Aufgabe ausschließlich in seiner Freizeit - sozusagen als zusätzliches Ehrenamt.
Wir hoffen auf eine Fortsetzung dieses wichtigen Austauschs und bedanken uns herzlich bei allen Beteiligten für ihre engagierte Arbeit und ihre wertvollen Beiträge.
„Die Wahrheitsfindung im Strafprozess – Beweismittel und deren Verwertung“
Ein Seminarbericht von Dagmar Becker-Schmidt, Bonn
„Die Wahrheitsfindung im Strafprozess – Beweismittel und deren Verwertung“, unter dieser Überschrift stand das zweite Schöffenseminar in diesem Jahr am Gustav-Stresemann-Institut, Bonn, vom 2.- 4. Juni 2023 unter Leitung von Andreas Dubberke, Direktor des Amtsgerichtes Waldbröl.
Gustav-Stresemann-Institut, Bonn
Foto: Dagmar Becker-Schmidt
Im ersten Teil gab Dirk Hackler, Ermittlungsrichter am Amtsgericht Bonn, einen Überblick über die Erkenntnisse, auf die sich das Gericht bei seiner Entscheidung stützt und unter welchen Voraussetzungen welche Beweismittel in die Hauptverhandlung eingeführt werden dürfen.
Dr. Marc Eumann, Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn, referierte am 3. Juni über die einzelnen Aspekte des Zeugenbeweises und der Zeugenvernehmung in der Hauptverhandlung. Am Nachmittag widmeten wir uns mit Andreas Dubberke der Irrtumslehre und den Fehlerquellen von Zeugenaussagen. In zwei Gruppenarbeiten konnten wir die vermittelten Kenntnisse der Aussageanalyse praktisch anwenden.
Am letzten Tag gab Prof. Dr. Thomas Riepert aus Mainz spannende Einblicke in die Arbeit der Rechtsmedizin und deren Bedeutung für das Strafverfahren.
Fazit: wir haben wieder sehr viel für die Ausübung unserer Schöffentätigkeit gelernt. Ein Dank an Andreas Dubberke für die gewohnt kompetente und engagierte Seminarleitung und an Anne-Sophie Schulz vom Gustav-Stresemann-Institut und ihrem Team für die tolle Organisation und den reibungslosen Ablauf in einer sehr schönen Bildungsstätte.
Am 23. Mai 2023 hatte der DVS-Landesverband NRW im Rahmen eines Seminars für Schöffinnen und Schöffen die Möglichkeit das Polizeipräsidium Köln zu besuchen. Das Seminar-Angebot wurde von der renommierten Willi-Eichler-Akademie organisiert. Wir möchten an dieser Stelle unseren herzlichen Dank an Janina Kremer aussprechen.
Foto: Didem Adib | Polizeipräsidium Köln
Der Tag begann mit einem allgemeinen Vortrag über die Polizei in Köln, gehalten von Dietmar Weiß. Er präsentierte interessante Einblicke in die Arbeitsweise und Struktur der größten Polizeibehörde in Nordrhein-Westfalen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten einen Überblick über die vielfältigen Aufgabenbereiche der Polizei in Köln und konnten Fragen stellen, um ihr Wissen über die Arbeit der Polizei zu vertiefen.
Im Anschluss daran folgten zwei Fachvorträge von Marcus Weber. Unter dem Titel "Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht" wurden die besonderen Herausforderungen behandelt, mit denen Polizeibeamte konfrontiert sind, wenn sie vor Gericht aussagen müssen. Weber erläuterte die rechtlichen Aspekte, die bei der Zeugenaussage zu beachten sind, sowie die spezifischen Vorgehensweisen, die Polizeibeamte während einer Gerichts-verhandlung befolgen sollten.
Der zweite Fachvortrag von Marcus Weber konzentrierte sich auf die Tatortarbeit mit einem Schwerpunkt auf Spurensicherung und -auswertung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten Einblicke in die Methoden und Techniken, die bei der Sicherung von Spuren am Tatort eingesetzt werden, sowie in die forensische Auswertung dieser Spuren. Weber präsentierte faszinierende Fallbeispiele und verdeutlichte die Bedeutung einer gründlichen Spurensicherung für die Ermittlungsarbeit.
Foto: Privat | Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Foyer der Polizeipräsidiums Köln
Ein weiterer Höhepunkt des Besuchs war die Möglichkeit, den Polizeigewahrsam und die Leitstelle zu besichtigen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten einen Einblick in die Räumlichkeiten, in denen festgenommene Personen vorübergehend untergebracht werden, sowie in die Arbeit der Polizeileitstelle, wo Notrufe entgegengenommen und Einsatzkräfte koordiniert werden.
Der Besuch des Polizeipräsidiums Köln war eine äußerst informative und spannende Veranstaltung. Die Schöffinnen und Schöffen konnten ihr Verständnis für die Arbeit der Polizei vertiefen und einen Einblick in verschiedene Bereiche der Polizeiarbeit gewinnen. Wir möchten uns erneut bei Janina Kremer von der Willi-Eichler-Akademie für die Organisation dieses gelungenen Seminars bedanken.
Foto: Privat
Am Mittwoch, den 10. Mai 2023, fand im Rahmen einer Veranstaltung des Willi-Eichler-Bildungswerks ein Informationsbesuch des DVS-Landesverbandes NRW in der Forensischen Psychiatrie der LVR-Klinik Köln statt. Die Veranstaltung dauerte von 10 bis 12 Uhr und hatte zum Ziel, den Besuchern Einblicke in verschiedene Aspekte der Forensischen Psychiatrie zu vermitteln.
Die Themen, die im Rahmen des Besuchs behandelt wurden, waren vielfältig. So wurden unter anderem der Krankheitsbegriff im Maßregelvollzug, Grundsätze der Behandlung, Behandlungskonzepte - Diagnose und Therapieformen sowie das Maß des Freiheitsentzugs und Vollzugslockerungen diskutiert.
Die teilnehmenden Schöffinnen und Schöffen des Informationsbesuchs hatten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich mit den Fachleuten vor Ort auszutauschen. Die Experten der LVR-Klinik Köln waren kompetent und beantworteten alle Fragen ausführlich und verständlich.
Insgesamt war der Informationsbesuch ein großer Erfolg. Die Schöffen konnten wertvolle Einblicke in die Arbeit der Forensischen Psychiatrie gewinnen und sich ein umfassendes Bild von den verschiedenen Aspekten dieser wichtigen Einrichtung machen. Wir danken dem Willi-Eichler-Bildungswerk sowie dem DVS-Landesverband NRW und der LVR-Klinik Köln für die Organisation und Durchführung dieser Veranstaltung.
Am 17. März 2023 fand in den Räumlichkeiten der Bundeszentrale für politische Bildung in Berlin eine Podiumsdiskussion statt, die sich mit dem Thema "Wehrhafte Demokratie - Müssen wir besorgt sein?" befasste. Die Veranstaltung wurde in Kooperation zwischen dem Bundesverband ehrenamtliche Richterinnen und Richter und der Bundeszentrale für politische Bildung erfolgreich durchgeführt und über 70 geladene Gäste nahmen daran teil.
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Ein Mitschnitt der Veranstaltung vom 17. März 2023 in den Räumlichkeiten der Bundeszentrale für politische Bildung in Berlin.
Foto: Privat
Am 1. Februar 2023 fand ein aufschlussreicher Informationsbesuch in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf statt, der vom Willi-Eichler-Bildungswerk für Schöffinnen und Schöffen organisiert wurde. Die Teilnehmer hatten die einzigartige Gelegenheit, aus erster Hand Einblicke in das Strafvollzugssystem zu gewinnen und das Gefängnis hautnah zu erleben.
Das Seminar wurde von engagierten Mitarbeitern des Allgemeinen Vollzugsdienstes geleitet, die ihr Fachwissen und ihre Erfahrungen mit den Teilnehmern teilten. Im Fokus stand die Analyse und Diskussion der aktuellen Situation im Strafvollzug. Die Teilnehmer erhielten einen tiefgehenden Einblick in die Herausforderungen, mit denen die Insassen konfrontiert sind, sowie in die Strategien und Programme, die zur Resozialisierung und Wiedereingliederung eingesetzt werden.
Ein Höhepunkt des Besuchs war die Führung durch die JVA, bei der die Teilnehmer die Gelegenheit hatten, verschiedene Bereiche des Gefängnisses zu besichtigen. Besonders interessant war der Besuch eines Ausbildungsbetriebs, in diesem Fall eines Friseursalons innerhalb der Anstalt. Die Teilnehmer konnten den Insassen bei ihrer beruflichen Ausbildung über die Schulter schauen und erhielten einen Einblick in die Chancen und Möglichkeiten, die ihnen innerhalb des Strafvollzugssystems geboten werden.
Darüber hinaus hatten die Teilnehmer die Gelegenheit zu Gesprächen mit Mitarbeitern der JVA. Hier konnten sie ihre Fragen stellen, von den Erfahrungen der Mitarbeiter profitieren und ein tieferes Verständnis für die täglichen Herausforderungen und Belange im Gefängnisalltag gewinnen.
Der Informationsbesuch in der Justizvollzugsanstalt Köln-Ossendorf war eine äußerst bereichernde Veranstaltung, die den Teilnehmern wertvolle Einblicke in das Strafvollzugssystem ermöglichte. Sie konnten ihr Wissen erweitern, Vorurteile abbauen und einen persönlichen Eindruck von den Menschen hinter Gittern gewinnen. Diese Erfahrung wird zweifellos ihre zukünftige Arbeit als Schöffinnen und Schöffen beeinflussen und ihnen helfen, fundierte Entscheidungen im Bereich der Strafjustiz zu treffen.
Foto: Privat | v.l.n.r.: Michael Haßdenteufel, Hendrik Wüst, Didem Adib
Am 10. Januar 2023 hatte der DVS Landesverband NRW, vertreten durch den Vorsitzenden Michael Haßdenteufel und der Schriftführerin, Didem Adib die Ehre, auf Einladung der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung am Neujahrsempfang in Düsseldorf teilzunehmen. Bei dieser prestigeträchtigen Veranstaltung waren zahlreiche Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zugegen, um das neue Jahr gebührend zu begrüßen.
Foto: Privat | v.l.n.r.: Michael Haßdenteufel, Ursula von der Leyen, Didem Adib
Unter den prominenten Gästen befanden sich auch der Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, sowie die Präsidentin der Europäischen Kommission, DR. Ursula von der Leyen. Der DVS Landesverband NRW hatte die Gelegenheit, sich mit beiden Persönlichkeiten auszutauschen und wichtige Themen zu diskutieren.
Besonders erfreulich war für den DVS Landesverband NRW, dass seine Arbeit und seine Anliegen auf offene Ohren bei den politischen Entscheidungsträgern stießen.
Insgesamt war der Neujahrsempfang in Düsseldorf für den DVS Landesverband NRW ein großer Erfolg und ein wichtiger Schritt für die weitere Entwicklung des Verbands.
Wir sind dankbar für die Einladung und freuen uns darauf, auch in Zukunft eng mit der Landesregierung und anderen Entscheidungsträgern zusammen-zuarbeiten, um die Interessen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu vertreten und voranzubringen.
Im Plenarsaal des Nordrhein-Westfälischen Landtags versammelte sich am 17. November 2022 die Runde der Experten des Haushalts- und Finanzausschusses zur Anhörung. Dieses Treffen diente dazu, die Sachverständigen zu Wort kommen zu lassen und ihre fachkundigen Einsichten zu teilen.
Foto: Privat | Michael Haßdenteufel und Didem Adib, Vorstand der DVS NRW
Hervorzuheben war insbesondere der beeindruckende Auftritt von Michael Haßdenteufel, dem Vorsitzenden des Landesverbands NRW der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen. Neben seiner schriftlichen Stellungnahme nutzte er die Gelegenheit, vor den anwesenden Abgeordneten ein nachdrückliches Statement zur schwierigen Situation der Schöffinnen und Schöffen in Nordrhein-Westfalen abzugeben.
In etwa drei Minuten vermittelte Herr Haßdenteufel seine tiefe Besorgnis und seine fundierte Expertise zu diesem wichtigen Thema. Seine Worte trafen aufmerksame Ohren und eröffneten den Teilnehmern einen Blick auf die Herausforderungen und Probleme, mit denen Schöffinnen und Schöffen in diesem Land konfrontiert sind.
DVS-Landesverband NRW mit neu gewählten Vorstand
Am 1. Oktober 2022 fand in den Räumlichkeiten der Volkshochschule Düsseldorf eine außerordentliche Mitgliederversammlung des DVS-Landesverbandes NRW e.V. statt. Die Versammlung wurde erstmals wieder als Präsenzveranstaltung abgehalten und hatte den Zweck, notwendige Neubesetzungen von Vorstands- und Kassenprüfungsämtern sowie einer Satzungsänderung durchzuführen.
Die Besetzung der Vorstandsämter des Schatzmeisters und der Schriftführerin standen zur Wahl und wurden durch die Mitglieder des DVS-Landesverbandes NRW e.V. bestimmt. Dabei wurde Andreas Gebauer als Schatzmeister und Didem Adib als Schriftführerin in den geschäftsführenden Vorstand gewählt. Dagmar Becker-Schmidt wurde als Beisitzerin gewählt.
Foto: Privat | v.l.n.r.: Dieter Hering-Schacht, Angelika Haase, Michael Haßdenteufel, Didem Adib, Andreas Gebauer, Dagmar Becker-Schmidt
Zusätzlich wurden auch die Kassenprüfungsämter neu besetzt, wobei Dieter Hering-Schacht in das Amt des Revisors gewählt wurde und Angelika Haase in ihrem Amt als Kassenprüferin wiedergewählt wurde. Diese Entscheidungen wurden von den Mitgliedern des DVS-Landesverbandes NRW e.V. getroffen und sollen eine reibungslose Fortführung des Verbands sicherstellen.
Des Weiteren wurde eine Satzungsänderung beschlossen, welche die Organisation und Struktur des Verbandes betrifft. Diese Änderung soll dazu beitragen, die Effizienz und Transparenz innerhalb des Verbandes zu erhöhen und somit eine bessere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern zu ermöglichen.
In einer Kooperation zwischen der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen, Landesverband NRW e.V. und der Bischöflichen Akademie in Aachen fand vom 4. bis zum 6. April 2022 eine informative Fortbildungsveranstaltung statt. Ihr Ziel war es, die Kommunikation und den Erfahrungsaustausch unter Schöffinnen und Schöffen zu fördern und zu stärken.
Im Rahmen dieser Veranstaltung hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Gelegenheit, spannenden Vorträgen renommierter Expertinnen und Experten aus den Bereichen Strafrecht, Rechtsmedizin und Forensische Psychiatrie beizuwohnen. Dr. Matthias Quarch, Experte auf dem Gebiet des Strafrechts, vermittelte wichtige Einsichten zur "Beweiserhebung im Gerichtsverfahren". Prof. Dr. Matthias Graw, anerkannter Fachmann der Rechtsmedizin, beleuchtete spannende Aspekte dieses Fachgebiets. Ebenso beeindruckend waren die Erkenntnisse, die im Bereich der Psychiatrie von Frau Dr. Konstanze Jankowski der Forensischen Psychiatrie präsentiert wurden.
Foto: Privat | Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Diese außergewöhnliche Veranstaltung bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die besondere Gelegenheit, ihr Wissen zu erweitern und sich mit anderen engagierten Schöffinnen und Schöffen auszutauschen. Durch den Dialog und die Interaktion mit den Referenten wurden wertvolle Einblicke in die Arbeitsweise und Herausforderungen des Gerichtsverfahrens gewonnen.
Die Initiative zur Förderung der Kommunikation und des Erfahrungsaustausches unter Schöffinnen und Schöffen verdient große Anerkennung. Durch solche Veranstaltungen wird nicht nur das Verständnis für den juristischen Prozess vertieft, sondern auch das Bewusstsein für die wichtige Rolle gestärkt, die ehrenamtliche Richterinnen und Richter in unserer Gesellschaft spielen. Es ist zu hoffen, dass ähnliche Initiativen in Zukunft weiterhin stattfinden und das Engagement für eine gerechte und transparente Justiz unterstützt werden.
Verbandszeitschrift
Ausgabe 3/2024
Themenschwerpunkt:
Schöffen, Garanten gelebter Demokratie
Schöffenpraxis kompakt
(Download Pdf-Datei)
Externe Links
Gustav-Stresemann-Institut in Bonn
Willi-Eichler-Akademie e. V. Köln
Bischöfliche Akademie Aachen
Theodor-Heuss-Akademie
VHS Veranstaltungen zum Thema Schöffenamt
Kriminologisches Kolloquium Niedersachsen